Sind hinsichtlich der Techniken, die nötig wären,
ein maßgeschneidertes Baby" zu erzeugen,
die Gesetze in verschiedenen europäischen Ländern
unterschiedlich - oder sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen
überall gleich?
Hier finden Sie die Antwort auf folgende Fragen:
Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes
erlaubt?
Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen
erlaubt?
Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen,
um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
Wer erläßt diese Gesetze und wer
vollstreckt sie?
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Ist die Auswahl des Geschlechts eines
Kindes erlaubt?
Deutschland
In Deutschland ist die Auswahl eines bereits
existierenden Embryos nach seinem Geschlecht durch das Embryonenschutzgesetz
ohne Ausnahme verboten. Dies gilt auch, wenn dadurch eine
schwerwiegende Krankheit vermieden werden soll.
Die Auswahl des Geschlechts
eines Kindes durch die Selektion der Samenzellen, die für
eine IVF (in vitro-Fertilisation = künstliche Befruchtung
einer Eizelle im Reagenzglas) oder auch für eine Insemination
(künstliche Befruchtung im Mutterleib) verwendet werden
sollen, ist in Deutschland nur zur Verhütung schwerwiegender,
an das Geschlecht gebundener Erbkrankheiten (z.B. Muskeldystrophie)
erlaubt.
Dänemark
Die dänische Gesetzgebung zur Wahl
des Geschlechts trat im Juni 1997 in Kraft. Sie bestimmt,
dass das Geschlecht eines Kindes nicht ausgewählt werden
darf, es sei denn, dass damit eine schwere, an das Geschlecht
gebundene Erbkrankheit verhindert werden kann.
Finnland
Gegenwärtig bestehen in Finnland keine
spezifischen Regelungen über die Auswahl des Geschlechts
eines Kindes. Derzeit wird im Parlament ein Gesetz zur
Behandlung gegen Unfruchtbarkeit" diskutiert. Dieses
Gesetz wird Regelungen über die Wahl des Geschlechts
eines Kindes im Falle von mit dem Geschlecht oder anderen
medizinischen Faktoren in Zusammenhang stehenden Erbkrankheiten
beinhalten.
Frankreich
In Frankreich bestehen gegenwärtig
keine ausdrücklichen Regelungen über die Auswahl
des Geschlechts eines Kindes. Das Gesetz erlaubt jedoch eine
therapeutische Abtreibung", wenn bei einem Paar
das erhöhte Risiko einer an das Geschlecht gebundenen
genetisch bedingten Krankheit besteht. Dieses Gesetz wäre
z.B. anwendbar im Falle einer geschlechtsgebundenen Krankheit
wie der Bluterkrankheit Hämophilie, die, obwohl Frauen
das veränderte Gen übertragen, als Krankheit nur
bei männlichen Nachkommen auftritt.
Großbritannien
In Großbritannien dürfen Eltern
das Geschlecht ihres Kindes nur dann bestimmen, wenn ein besonders
hohes Risiko der Vererbung einer mit dem Geschlecht verbundenen
genetischen Krankheit besteht. Die Wahl des Geschlechts eines
Kindes zur Herstellung eines Gleichgewichts innerhalb
der Familie", d.h, aus eher soziologischen als medizinischen
Gründen, ist in den amtlich zugelassenen Kliniken (so
genannten licensed clinics") in Großbritannien
nicht erlaubt. Private Kliniken (so genannte unlicensed
clinics") verletzen jedoch das Gesetz nicht, wenn sie
das Sortieren von Samenzellen zu diesem Zweck anbieten.
Portugal
In Portugal trat im Dezember 2001 das Übereinkommen
über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo-Konvention)
in Kraft. § 14 dieser Konvention verbietet ausdrücklich
die Anwendung von medizinisch unterstützten Zeugungstechniken,
die darauf hinauslaufen, das Geschlecht eines zukünftigen
Kindes auszuwählen, es sei denn, dass dadurch schwere
an das Geschlecht gebundene Erbkrankheiten vermieden werden
können.
Spanien
In Spanien ist die Auswahl des Geschlechts
eines Kindes nur zu therapeutischen Zwecken erlaubt, wenn
dadurch eine an das Geschlecht gebundene genetische Krankheit
verhindert werden kann. Im als Urteil von Mataró"
bekannten Prozess verwehrte das Gericht 1988 einer Mutter
von vier Söhnen das Recht, als nächstes Kind eine
Tochter auswählen zu dürfen. Dies war einer der
wenigen gerichtlichen Fälle, in denen das Gesetz Nr.
35/1988 über medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken
zur Anwendung kam. Dieses Gesetz, über das auch heute
noch ein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht, war damals
weltweit als eine Neuheit anzusehen. Allerdings muss es heute,
14 Jahre nach seiner Veröffentlichung, in einigen Aspekten
überarbeitet werden.
Europäische Union
Es gibt keine europäische Gesetzgebung,
die auf das Thema der Erzeugung von Kindern nach Maß"
angewendet werden könnte. Am nächsten kommt dem
wohl das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
von 1997, welches die Wahl des Geschlechts eines Kindes verbietet,
es sei denn, dass therapeutische Gründe vorliegen (§
14). Die gleiche Empfehlung wird auch von verschiedenen Ethik-Kommissionen
auf europäischer Ebene gegeben.
Um als Gesetz in Kraft zu
treten, müsste das Übereinkommen über Menschenrechte
und Biomedizin allerdings auf nationaler Ebene von den verschiedenen
nationalen Parlamenten bestätigt (ratifiziert")
werden. Dies ist bisher nicht geschehen: Deutschland, Irland
und Großbritannien haben es weder unterzeichnet noch
ratifiziert; Italien hat das Übereinkommen zwar unterzeichnet,
aber nicht ratifiziert.
Es gibt keine europäischen
Richtlinien zur Erzeugung eines maßgeschneiderten
Babys" nach den Wünschen der Eltern oder der Ärzte.
Aber die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer
Erfindungen (Richtlinie 98/44/EG vom 6. Juli 1998) wird zuweilen
als Argument gegen jegliche genetische Veränderungen
benutzt.
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Fragen]
Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen
Genen erlaubt?
Deutschland
Ganz allgemein erlaubt das im Dezember
1990 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz in Deutschland
Untersuchungen oder genetische Test an einem Embryo nur unter
der Voraussetzung, dass diese der Erhaltung dieses individuellen
Embryos dienen und auf das Ziel der Implantation und der Geburt
dieses einen Embryos ausgerichtet sind. Untersuchungen mit
dem Ziel, den betreffenden Embryo nicht einzusetzen (z.B.
weil er die Anlage für eine bestimmte genetisch bedingte
Krankheit trägt), sind somit nicht erlaubt.
In Bezug auf die Präimplantationsdiagnostik
(PID), die wie eine IVF eine unbedingte Voraussetzung zur
Erzeugung eines Babys nach Maß" wäre,
besteht im Moment in der Bundesrepublik Deutschland allerdings
keine Einigkeit über die Auslegung des Embryonenschutzgesetztes.
Das Gesetz verbietet eine PID an so genannten totipotenten"
Zellen, die dem Embryo gleichgestellt werden. Der Grund dafür
ist, dass jede dieser Zellen des frühen Embryos in der
Lage ist, durch Teilung wieder zu einem kompletten Embryo
zu werden. Nach deutschem Recht ist daher die Durchführung
einer PID innerhalb der ersten Tage nach einer in vitro-Fertilisation
definitiv nicht erlaubt.
Nach Meinung vieler Experten ist aber eine PID an Zellen des
Embryos in einem etwas späteren Stadium (wenn die einzelnen
Zellen nicht mehr totipotent" sind, aber immer
noch früh genug, dass sich der dann in die Gebärmutter
eingepflanzte Embryo normal weiterentwickelt) mit dem Gesetz
vereinbar. Die Auslegung des Gesetzes in Bezug auf die PID
ist derzeit Gegenstand intensiver Debatten sowohl im Parlament
als auch in allen Medien.
Dänemark
Das dänische Gesetz zur künstlichen
Befruchtung bestimmt, dass die genetische Untersuchung (Screening)
einer befruchteten Eizelle nur zulässig ist, wenn für
das Kind ein bekanntes schwerwiegendes Risiko einer ernsten
Erbkrankheit besteht (Gesetz zur künstlichen Befruchtung
von 1997).
Außerdem bestimmt das
Gesetz, dass eine solche genetische Untersuchung einer befruchteten
Eizelle nur im Falle einer IVF(in vitro-Fertilisations-)-Behandlung
von Paaren, die auf normalem Wege keine Kinder bekommen können,
vorgenommen werden darf. Da sich die betreffende Eizelle in
einem solchen Fall außerhalb des Körpers befindet,
ist es legal, sie auf eine eventuelle Chromosomenanomalie
hin zu untersuchen.
Finnland
Gegenwärtig bestehen in Finnland keine
spezifischen Regelungen zu diesem Thema, und es sind bisher
keine Fälle bekannt, in denen Embryonen auf Grund ihrer
Gene ausgesucht wurden. Wegen der kontroversen ethischen Aspekte
gibt es jedoch häufige Diskussionen über dieses
Thema. Generell wird die sogenannte Präimplantationsdiagnostik
(PID) in Finnland nur selten angewendet.
Frankreich
Hat ein Elternpaar ein erhöhtes Risiko,
ein Kind mit einer genetischen bedingten Krankheit zu zeugen,
kann es in Frankreich eine in vitro-Fertilisation in Anspruch
nehmen. Die so erzeugten Embryonen dürfen dann im vorhinein
untersucht werden, so dass es möglich ist, nur gesunde
Embryonen in die Gebärmutter der betreffenden Frau einzusetzen.
Jedoch wäre es nicht legal, sich z.B. ein Kind mit blauen
Augen auszusuchen, selbst wenn dies technisch möglich
wäre.
Großbritannien
Zur Zeit ist es in Großbritannien
legal, einen Embryo auf bestimmte Gene hin zu untersuchen
und auszuwählen. Die so genannte Präimplantationsdiagnostik
wird eingesetzt, um nach einer in vitro-Fertilisation die
erzeugten Embryonen auf einige genetisch bedingte Krankheiten
hin zu untersuchen. Nur im Hinblick auf diese Krankheiten
gesunde Embryonen werden in die Gebärmutter der betreffenden
Frau eingepflanzt.
Portugal
In Portugal gibt es kein auf diese Frage
anwendbares Gesetz. Die Frage des rechtlichen Status eines
Embryos und die daraus resultierenden Fragen der Verwendung
von Embryonen zu Forschungszwecken wurde aber bereits mehrere
Male intensiv diskutiert. Verschiedene Gesetzesvorschläge
wurden vorgelegt, aber bisher ohne Erfolg. Hier muss darauf
hingewiesen werden, dass dieses spezielle Thema in Portugal
ein so genanntes heißes Eisen" ist. Denn
immer, wenn von der Verwendung von Embryonen die Rede ist,
wird dadurch automatisch auch das Thema Abtreibung aufgeworfen,
und die Diskussion wird sofort sehr emotional.
Spanien
In Spanien ist die Präimplantationsdiagnostik
zur Feststellung von genetischen Krankheiten und Mißbildungen
eine legale und allgemein gebräuchliche Praxis. Diese
Auswahl von Embryos soll Eltern helfen, gesunde Kinder zu
bekommen, was eins der erklärten Ziele des Einsatzes
der Techniken zur unterstützten Fortpflanzung darstellt.
Europäische Union
Es gibt keine europäischen Gesetze,
die auf diese Fragestellung angewendet werden könnten.
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
(1997) erklärt, dass die Erzeugung von maßgeschneiderten"
Babys verboten ist, es sei denn, es bestehen therapeutische
Gründe (§ 14). Die gleiche Empfehlung wird auch
von verschiedenen Ethik-Kommissionen auf europäischer
Ebene gegeben. Um als Gesetz in Kraft zu treten, müsste
das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
allerdings auf nationaler Ebene von den verschiedenen nationalen
Parlamenten bestätigt (ratifiziert") werden.
Dies ist bisher nicht geschehen: Deutschland, Irland und Großbritannien
haben es weder unterzeichnet noch ratifiziert; Italien hat
das Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
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Fragen]
Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo
auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen
Menschen zu erhalten?
Deutschland
In Deutschland sind Untersuchungen an einem
Embryo nur erlaubt, wenn dies zu seinem eigenen Wohl geschieht.
Somit sind Untersuchungen zur Selektion eines bestimmten Gewebetyps
verboten.
Ein Fall wie der in Großbritannien,
bei dem ein Embryo mit spezifischen Genen ausgewählt
wurde, um das Leben eines kranken Geschwisterkindes zu retten,
wäre in Deutschland eindeutig illegal.
Dänemark
In Dänemark gibt es kein spezifisches
Gesetz zu diesem Thema. Aber durch das Gesetz zur künstlichen
Befruchtung ist festgelegt, dass eine Eizelle nur dann auf
Grund ihrer genetischen Eigenschaften ausgewählt werden
darf, wenn das Risiko einer bekannten schweren Erbkrankheit
besteht.
Aus diesem Grund ist es nicht
erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, weil er
Gewebezellen für einen anderen Menschen liefern könnte
(Gesetz zur künstlichen Befruchtung von 1997).
Finnland
In Finnland hat es bisher keinen Fall gegeben,
in dem ein Embryo mit spezifischen Genen ausgewählt wurde,
um auf Grund einer so erreichten Gewebeverträglichkeit
die Heilung einer bereits lebenden Person zu ermöglichen.
Wegen der kontroversen ethischen Aspekte gibt es jedoch häufige
Diskussionen über dieses Thema. Generell wird die sogenannte
Präimplantationsdiagnostik (PID) in Finnland nur selten
angewendet.
Frankreich
Bisher gibt es im französischen Recht
keine Aussage, in der die Verwendung von embryonalen Stammzellen
zur Heilung einer Krankheit einer anderen Person als illegal
bezeichnet würde. Alle Arten von Stammzellforschung sind
jedoch Gegenstand heftiger Debatten im Parlament.
Bis heute hat es in Frankreich jedoch noch keinen
Fall gegeben, in dem ein Embryo auf Grund seiner Gene ausgewählt
worden wäre, um auf diese Weise Zellen mit einer perfekten
Gewebeverträglichkeit zur Heilung eines kranken Familienmitglieds
zu gewinnen.
Großbritannien
Am 13. Dezember 2001 erklärte die
Human Fertilisation and Embryologie Authority (HFEA) in Großbritannien,
dass sie bereit sei, einem Elternpaar zu erlauben, die Gene
eines zukünftigen Kindes so zu wählen, dass mit
Hilfe dieser Schwangerschaft das Leben eines bereits geborenen
kranken Kindes dieser Eltern gerettet werden könnte.
Mittels Präimplantationsdiagnostik wurde sichergestellt,
dass das Neugeborene erstens nicht ebenfalls die genetische
Krankheit erben würde, unter der die bereits lebende
Schwester leidet, und dass zweitens darüber hinaus eine
Gewebeverträglichkeit zur dieser Schwester besteht. Dies
ermöglichte es den Ärzten, aus der Plazenta des
Neugeborenen Gewebezellen zu entnehmen, um die Schwester zu
heilen. Ähnliche Fälle sollen in Zukunft von Fall
zu Fall individuell beraten und entschieden werden.
Portugal
In Portugal gibt es kein auf diese Fragestellung
anwendbares Gesetz.
Spanien
In Spanien gibt es weder ein auf diese
Fragestellung anwendbares Gesetz, noch einen entsprechenden
Präzedenzfall. Es herrscht jedoch Konsens darüber,
dass es nicht illegal ist, einen spezifischen Embryo so auszuwählen,
das eine Gewebespende möglich wird, solange die Rechte
des Neugeborenen zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Die Grundrechte
des Neugeborenen sind, genau wie die jedes anderen Menschen,
selbstverständlich durch den Staat geschützt.
Europäische Union
Es gibt keine auf diese Frage anwendbaren
europäischen Richtlinien.
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Fragen]
Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu
verändern?
Deutschland
Die gentichnische Veränderung von
Tieren ist in Deutschland erlaubt und wird zu Forschungszwecken
auch durchgeführt. Insbesondere in der medizinischen
Forschung wird eine große Anzahl von gentichnisch veränderten
Tieren, in der Hauptsache Mäuse und Ratten, eingesetzt.
In der landwirtschaftlichen
Produktion werden dagegen bisher keine gentichnisch veränderten
Tiere verwendet.
Dänemark
Das derzeitige dänische Tierschutzgesetz
trat im Jahr 1991 in Kraft. Es enthält keine speziellen
Bestimmungen über gentechnische Veränderungen von
Tieren, fordert aber, dass Tiere auf angebrachte Art und Weise
zu behandeln und so gut wie möglich gegen Schmerzen,
Leiden, Angst, bleibende Verletzungen und wesentliche
Nachteile" zu schützen sind. Das dänische Justizministerium
kann weitergehende, spezifischere Regelungen erlassen oder
auch die Anwendung von Biotechnologie, Gentechnik und ähnlichem
bei landwirtschaftlich genutzten Tieren verbieten. Das war
jedoch bisher nicht der Fall (Tierschutzgesetz von 1991).
Finnland
Die gentechnische Veränderung von
Tieren ist in Finnland erlaubt. Alle Tätigkeiten dieser
Art sind jedoch der Regulation und Kontrolle durch den Rat
für Gentechnik" unterworfen.
Frankreich
Die gentechnische Veränderung von
Tieren ist in Frankreich erlaubt und wird sowohl zu Forschungs-
als auch zu landwirtschaftlichen Zwecken auch praktiziert.
Großbritannien
In Großbritannien ist es rechtlich
zulässig, gentechnische Veränderungen an Mäusen,
Kühen, Schweinen, Schafen und Ziegen vorzunehmen.
Das Medical Research Council, das die Mehrheit
der Versuche mit Tieren in britischen Labors finanziert, erklärte:
Die Gesetzgebung und der Ethik-Kodex für Tiere
in Großbritannien verlangen von den Wissenschaftlern,
stets die am wenigsten weit entwickelten" Tiere
und die kleinstmögliche Anzahl an Tieren in Versuchen
einzusetzen. Wir gehen davon aus, dass gentechnisch
veränderte Mäuse die wichtigste Tierart sind und
bleiben werden, wo immer Tiere eingesetzt werden, um Krankheiten
besser zu verstehen und die Gesundheit zu verbessern."
Gentechnisch veränderte Affen
wie Andi" würden daher in Labors in Großbritannien
nicht viele Befürworter finden.
Portugal
In Portugal gibt es keine spezifischen
Gesetze im Zusammenhang mit der gentechnische Veränderung
von Tieren. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie
Nr. 86/609/EWG werden Mäuse, Schweine, Hunde, Katzen,
Pferde, Schafe, Kühe, Ziegen und (nicht-menschliche)
Primaten in großer Anzahl zu Forschungszwecken verwendet.
Diese Richtlinie bezieht sich allerdings nicht ausdrücklich
auf gentechnische Veränderungen; ein anderes Gesetz gibt
es nicht.
Spanien
In Spanien ist die gentechnische Veränderung
von Pflanzen und Tieren nicht nur erlaubt, sondern weit verbreitete
Praxis, um die Eigenschaften von Tieren und Pflanzen zu verbessern.
Eingeschränkt wird diese Anwendung durch das Gesetz Nr.
15/1994, welches dem Schutz der Biodiversität und der
Verbraucherrechte dient.
Allerdings werden heutzutage
Fragen des Wohlergehens von Tieren immer stärker berücksichtigt
und sowohl die Zentralregierung als auch die autonomen (regionalen)
Regierungen erlassen zunehmend restriktive Gesetze bezüglich
der Forschung an Tieren. Sowohl auf nationaler als auch auf
regionaler Ebene wurden für Tierversuche zuständige
Ethik-Kommissionen geschaffen.
Europäische Union
Es gibt keine spezifische europäische
Richtlinie über die gentechnische Veränderungen
von Tieren. Mäuse, Schweine, Hunde, Katzen, Pferde, Schafe,
Kühe, Ziegen und (nicht menschliche) Primaten werden
in den Labors und Universitäten in den verschiedenen
europäischen Ländern zu Forschungszwecken eingesetzt.
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Fragen]
Wer erläßt diese Gesetze und
wer vollstreckt sie?
Deutschland
Gesetzgebendes Organ ist in Deutschland
immer der Deutsche Bundestag, das deutsche Parlament. Sachverständigenkommissionen,
in diesem Fall die Enquetekommission Recht und Ethik
der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages und der
Nationale Ethikrat" beim Kanzleramt, sind beratend
tätig.
Eine spezielle Kommission
zur Überwachung dieser Gesetze gibt es in Deutschland
nicht, die Einsetzung einer solchen Kommission wird aber im
Rahmen einer eventuellen Neufassung des Embryonenschutzgesetzes
diskutiert.
Dänemark
Die dänischen Gesetze werden von den
zuständigen Ministerien erlassen. Für das Gesetz
zur künstlichen Befruchtung ist das Gesundheitsministerium
zuständig, für das Tierschutzgesetz das Justizministerium.
In Dänemark wird für
biomedizinische Forschung an lebenden Menschen, menschlichen
Eizellen und Samen, befruchteten menschlichen Eizellen, Embryonen
und Föten eine Genehmigung einer Wissenschaftlich-ethischen
Kommission" benötigt. Es gibt acht regionale Kommissionen
und eine zentrale Kommission, deren Aufgabe es ist, den Schutz
der in die Forschungsprojekte einbezogenen Wesen zu garantieren
und gleichzeitig die Gewinnung neuer und wertvoller Erkenntnisse
zu ermöglichen. Das dänische Gesetz über dieses
System wissenschaftlich-ethischer Kommissionen und deren Überwachung
biomedizinischer Forschungsprojekte trat 1992 in Kraft (Gesetz
zur biomedizinischen Forschung von 1992).
Ein 1987 gegründeter
Ethik-Rat" berät das Gesundheitsministerium
und die Gesundheitsbehörden in Bezug auf die allgemeinen
ethischen Aspekte der neuen biomedizinischen Technologien.
Finnland
Medizinische Forschung in Finnland unterliegt
dem 1999 in Kraft getretenen Gesetz über medizinische
Forschung". Dieses Gesetz bestimmt, dass in der medizinischen
Forschung das Interesse und das Wohlergehen des Forschungsobjektes
immer Vorrang vor einem eventuellen Nutzen für die Wissenschaft
oder die Gesellschaft hat. Auf Grund dieses Gesetzes bedarf
jede medizinische Forschung am Menschen, welche auch die Forschung
an Embryonen und Föten einschließt, immer der Genehmigung
der Ethik-Kommission des betreffenden Krankenhausbezirks.
Der Rat für Gentechnik"
stützt sich dabei auf die Gentechnik-Verordnung".
Ziel des Rates ist es, die sichere und ethisch akzeptable
Anwendung der Gentechnik zu gewährleisten. Er gibt Anweisungen
und Regelungen heraus, agiert als Meldebehörde und überwacht
die Anwendung der Gentechnik. Der Rat wird vom Staatsrat ernannt.
Der Nationale Beirat für
Ethik im Gesundheitswesen (ETENE) ist eine Sachverständigenkommission
für Ethikfragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem
und der diesbezüglichen Gesetzgebung.
Frankreich
Im Juli 1994 wurde per Gesetz ein Nationaler
Konsultationsrat für Ethik in Gesundheit und Wissenschaft"
(CNCE) gegründet. Dieser Rat beschäftigt sich mit
Fragen hinsichtlich der Spende und Verwendung von menschlichen
Bestandteilen und Produkten", medizinisch unterstützter
Fortpflanzung und der pränatalen Diagnostik. Die Aufgabe
des CNCE ist es, sich zu ethischen Fragestellungen zu
äußern, die auf Grund des fortschreitenden Wissens
in den Bereichen Biologie, Medizin und Gesundheit aufgeworfen
werden und Empfehlungen zu diesen Themen zu geben".
Seit 1994 sind neue, diesen
Themenkomplex betreffende Gesetze von dieser Ethik-Kommission
(CNCE) vorbereitet und vorgeschlagen und vom französischen
Parlament verabschiedet worden. In einer Anzahl von Krankenhäusern
wurden lokale Ethik-Kommissionen gegründet.
Großbritannien
Die Human Fertilisation and Embryologie
Authority (HFEA), die in Großbritannien im Jahr 1991
gegründet wurde, garantiert, dass alle britischen Behandlungskliniken,
die in vitro-Fertilisation (IVF), künstliche Befruchtung
oder die Aufbewahrung von Eizellen, Samen oder Embryonen anbieten,
hohe medizinische und professionelle Standards einhalten und
regelmäßig überprüft werden. Die HFEA
sammelt umfassende Angaben über solche Behandlungen und
gibt detaillierte Informationen und Ratschläge hierzu
an die Öffentlichkeit.
Außerdem genehmigt und überwacht die HFEA die gesamte
Forschung an menschlichen Embryonen und berücksichtigt
auch ethische Gesichtspunkte. Dabei muss die Gesetzgebung
mit der Weiterentwicklung in der Wissenschaft Schritt halten.
Neue Möglichkeiten im Bereich der Reproduktionsmedizin
und der Gentechnik müssen von Fall zu Fall überprüft
werden.
Portugal
Das Gesetz wird vom portugiesischen Parlament
ausgearbeitet und von eigens zu diesem Zweck eingerichteten
Komites auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen angewendet.
Alle Krankenhäuser haben spezielle Ethik-Kommissionen
für Gesundheitsfragen allgemeiner Art (geschaffen durch
die Gesetzesverordnung Nr. 97/95); die Entscheidungen dieser
Kommissionen müssen jedoch nur dann strikt befolgt werden,
wenn es sich um medizinische Versuche mit Menschen handelt
(z. B. Tests von neuen Behandlungsmethoden, neuen pharmazeutischen
Produkten usw.). Für alle sonstigen Fälle geben
die Kommissionen nur Empfehlungen ab und der Berufskodex von
Ärzten und Wissenschaftlern ist maßgebend.
Wenn es sich um die Forschung
an Tieren handelt, ist die Generaldirektion für Veterinärmedizin
(Landwirtschaftsministerium) zuständig, die alle Vorgänge
auf der Basis von Einzelfallentscheidungen überwacht.
Spanien
Die aus dem Jahr 1988 stammende spanische
Gesetzgebung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
beinhaltet zwei grundlegende Verordnungen: a) das Gesetz Nr.
35/1988 über Techniken zur unterstützten Fortpflanzung
und b) das Gesetz Nr. 42/1988, welches die Spende und die
Verwendung von menschlichen Embryonen und Föten regelt.
Beide Gesetze wurden vom Parlament gebilligt. Darüber
hinaus hat seit dem 1. Januar 2000 das Übereinkommen
über Menschenrechte und Biomedizin des Rates der Europäischen
Union in Spanien den Rang eines Gesetzes; seine Richtlinien
stimmen mit der bereits existierenden Gesetzgebung überein.
Seit 1998 besitzt Spanien
eine Nationale Kommission für unterstützte
menschliche Fortpflanzung", deren Aufgabe es ist, Berichte
auszuarbeiten, Forschungsprojekte zu beurteilen und Techniken
zu verbessern.
In Katalonien existiert ebenfalls
eine Kommission für Techniken zur unterstützten
menschlichen Fortpflanzung", die bereits vor ihrem nationalen
Gegenstück existierte. Diese Kommission hat eine große
Anzahl von Berichten über komplexe Themen wie Embryonenforschung,
Oozytenspende und Aufbewahrung von Eizellen und Sperma veröffentlicht.
Europäische Union
Der Entscheidungsfindungprozess der EU
ist komplex, und es gibt mehr als ein Entscheidungsverfahren.
Wenn es sich um Fragen der wissenschaftlichen und technischen
Forschung handelt, wird das sogenannte Mitentscheidungsverfahren"
(co-decision process") angewendet. Zunächst
erarbeitet die Europäische Kommission einen Entwurf,
der vom Rat der Europäischen Union (Minister der 15 Mitgliedsländer)
und vom Europäischen Parlament diskutiert wird, bis zwischen
diesen eine Einigung erzielt wird. Dabei können stets
verschiedene Beratergruppen zu Rate gezogen werden (z.B. die
Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften
und der Neuen Technologien"; http://europa.eu.int/comm/european_group_ethics/index_en.htm).
Die letztendliche Verantwortung
für die Genehmigung liegt sowohl beim Rat der Europäischen
Union als auch beim Europäischen Parlament (aus diesem
Grund spricht man von Mitentscheidungsverfahren").
Nach der Genehmigung der betreffenden Gesetzgebung
(ein Gesetz der EU kann eine Verordnung, eine Richtlinie,
ein Beschluss oder eine Empfehlung sein - die Unterschiede
können bei http://europa.eu.int/eur-lex/en/about/pap/process_and_players2.html#1
nachgelesen werden) sind die Mitgliedstaaten für
deren Umsetzung verantwortlich. Wird ein europäisches
Gesetz nicht oder nicht korrekt umgesetzt, kann die Europäische
Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.
Auch europäische Bürger oder Bürger, die in
den Mitgliedstaaten ansässig sind bzw. ihren rechtmäßigen
Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten haben, können eine
Klage beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen
(http://europa.eu.int/institutions/ombudsman/index_en.htm).
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Fragen]
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