Quiz
Spiel
Diskussion
Neueste Nachrichten
 
 

 

Was ist wo möglich?

Sind hinsichtlich der Techniken, die nötig wären, ein „maßgeschneidertes Baby" zu erzeugen, die Gesetze in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlich - oder sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen überall gleich?

Hier finden Sie die Antwort auf folgende Fragen:

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?

Klicken Sie auf eine der Fahnen, um die Antworten auf diese Fragen für das betreffende Land zu erhalten. Oder klicken Sie hier, um die Antworten aus verschiedenen Ländern nach Themen zu ordnen.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Deutschland

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
In Deutschland ist die Auswahl eines bereits existierenden Embryos nach seinem Geschlecht durch das Embryonenschutzgesetz ohne Ausnahme verboten. Dies gilt auch, wenn dadurch eine schwerwiegende Krankheit vermieden werden soll.

Die Auswahl des Geschlechts eines Kindes durch die Selektion der Samenzellen, die für eine IVF (in vitro-Fertilisation = künstliche Befruchtung einer Eizelle im Reagenzglas) oder auch für eine Insemination (künstliche Befruchtung im Mutterleib) verwendet werden sollen, ist in Deutschland nur zur Verhütung schwerwiegender, an das Geschlecht gebundener Erbkrankheiten (z.B. Muskeldystrophie) erlaubt.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
Ganz allgemein erlaubt das im Dezember 1990 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz in Deutschland Untersuchungen oder genetische Test an einem Embryo nur unter der Voraussetzung, dass diese der Erhaltung dieses individuellen Embryos dienen und auf das Ziel der Implantation und der Geburt dieses einen Embryos ausgerichtet sind. Untersuchungen mit dem Ziel, den betreffenden Embryo nicht einzusetzen (z.B. weil er die Anlage für eine bestimmte genetisch bedingte Krankheit trägt), sind somit nicht erlaubt.

In Bezug auf die Präimplantationsdiagnostik (PID), die wie eine IVF eine unbedingte Voraussetzung zur Erzeugung eines „Babys nach Maß" wäre, besteht im Moment in der Bundesrepublik Deutschland allerdings keine Einigkeit über die Auslegung des Embryonenschutzgesetztes. Das Gesetz verbietet eine PID an so genannten „totipotenten" Zellen, die dem Embryo gleichgestellt werden. Der Grund dafür ist, dass jede dieser Zellen des frühen Embryos in der Lage ist, durch Teilung wieder zu einem kompletten Embryo zu werden. Nach deutschem Recht ist daher die Durchführung einer PID innerhalb der ersten Tage nach einer in vitro-Fertilisation definitiv nicht erlaubt.
Nach Meinung vieler Experten ist aber eine PID an Zellen des Embryos in einem etwas späteren Stadium (wenn die einzelnen Zellen nicht mehr „totipotent" sind, aber immer noch früh genug, dass sich der dann in die Gebärmutter eingepflanzte Embryo normal weiterentwickelt) mit dem Gesetz vereinbar. Die Auslegung des Gesetzes in Bezug auf die PID ist derzeit Gegenstand intensiver Debatten sowohl im Parlament als auch in allen Medien.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
In Deutschland sind Untersuchungen an einem Embryo nur erlaubt, wenn dies zu seinem eigenen Wohl geschieht. Somit sind Untersuchungen zur Selektion eines bestimmten Gewebetyps verboten.

Ein Fall wie der in Großbritannien, bei dem ein Embryo mit spezifischen Genen ausgewählt wurde, um das Leben eines kranken Geschwisterkindes zu retten, wäre in Deutschland eindeutig illegal.

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
Die gentichnische Veränderung von Tieren ist in Deutschland erlaubt und wird zu Forschungszwecken auch durchgeführt. Insbesondere in der medizinischen Forschung wird eine große Anzahl von gentichnisch veränderten Tieren, in der Hauptsache Mäuse und Ratten, eingesetzt.

In der landwirtschaftlichen Produktion werden dagegen bisher keine gentichnisch veränderten Tiere verwendet.

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Gesetzgebendes Organ ist in Deutschland immer der Deutsche Bundestag, das deutsche Parlament. Sachverständigenkommissionen, in diesem Fall die Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages und der „Nationale Ethikrat" beim Kanzleramt, sind beratend tätig.

Eine spezielle Kommission zur Überwachung dieser Gesetze gibt es in Deutschland nicht, die Einsetzung einer solchen Kommission wird aber im Rahmen einer eventuellen Neufassung des Embryonenschutzgesetzes diskutiert.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Dänemark

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
Die dänische Gesetzgebung zur Wahl des Geschlechts trat im Juni 1997 in Kraft. Sie bestimmt, dass das Geschlecht eines Kindes nicht ausgewählt werden darf, es sei denn, dass damit eine schwere, an das Geschlecht gebundene Erbkrankheit verhindert werden kann.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
Das dänische Gesetz zur künstlichen Befruchtung bestimmt, dass die genetische Untersuchung (Screening) einer befruchteten Eizelle nur zulässig ist, wenn für das Kind ein bekanntes schwerwiegendes Risiko einer ernsten Erbkrankheit besteht (Gesetz zur künstlichen Befruchtung von 1997).

Außerdem bestimmt das Gesetz, dass eine solche genetische Untersuchung einer befruchteten Eizelle nur im Falle einer IVF(in vitro-Fertilisations-)-Behandlung von Paaren, die auf normalem Wege keine Kinder bekommen können, vorgenommen werden darf. Da sich die betreffende Eizelle in einem solchen Fall außerhalb des Körpers befindet, ist es legal, sie auf eine eventuelle Chromosomenanomalie hin zu untersuchen.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
In Dänemark gibt es kein spezifisches Gesetz zu diesem Thema. Aber durch das Gesetz zur künstlichen Befruchtung ist festgelegt, dass eine Eizelle nur dann auf Grund ihrer genetischen Eigenschaften ausgewählt werden darf, wenn das Risiko einer bekannten schweren Erbkrankheit besteht.

Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, weil er Gewebezellen für einen anderen Menschen liefern könnte (Gesetz zur künstlichen Befruchtung von 1997).

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
Das derzeitige dänische Tierschutzgesetz trat im Jahr 1991 in Kraft. Es enthält keine speziellen Bestimmungen über gentechnische Veränderungen von Tieren, fordert aber, dass Tiere auf angebrachte Art und Weise zu behandeln und so gut wie möglich gegen Schmerzen, Leiden, Angst, bleibende Verletzungen und „wesentliche Nachteile" zu schützen sind. Das dänische Justizministerium kann weitergehende, spezifischere Regelungen erlassen oder auch die Anwendung von Biotechnologie, Gentechnik und ähnlichem bei landwirtschaftlich genutzten Tieren verbieten. Das war jedoch bisher nicht der Fall (Tierschutzgesetz von 1991).

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Die dänischen Gesetze werden von den zuständigen Ministerien erlassen. Für das Gesetz zur künstlichen Befruchtung ist das Gesundheitsministerium zuständig, für das Tierschutzgesetz das Justizministerium.

In Dänemark wird für biomedizinische Forschung an lebenden Menschen, menschlichen Eizellen und Samen, befruchteten menschlichen Eizellen, Embryonen und Föten eine Genehmigung einer „Wissenschaftlich-ethischen Kommission" benötigt. Es gibt acht regionale Kommissionen und eine zentrale Kommission, deren Aufgabe es ist, den Schutz der in die Forschungsprojekte einbezogenen Wesen zu garantieren und gleichzeitig die Gewinnung neuer und wertvoller Erkenntnisse zu ermöglichen. Das dänische Gesetz über dieses System wissenschaftlich-ethischer Kommissionen und deren Überwachung biomedizinischer Forschungsprojekte trat 1992 in Kraft (Gesetz zur biomedizinischen Forschung von 1992).

Ein 1987 gegründeter „Ethik-Rat" berät das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsbehörden in Bezug auf die allgemeinen ethischen Aspekte der neuen biomedizinischen Technologien.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Finnland

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
Gegenwärtig bestehen in Finnland keine spezifischen Regelungen über die Auswahl des Geschlechts eines Kindes. Derzeit wird im Parlament ein „Gesetz zur Behandlung gegen Unfruchtbarkeit" diskutiert. Dieses Gesetz wird Regelungen über die Wahl des Geschlechts eines Kindes im Falle von mit dem Geschlecht oder anderen medizinischen Faktoren in Zusammenhang stehenden Erbkrankheiten beinhalten.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
Gegenwärtig bestehen in Finnland keine spezifischen Regelungen zu diesem Thema, und es sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Embryonen auf Grund ihrer Gene ausgesucht wurden. Wegen der kontroversen ethischen Aspekte gibt es jedoch häufige Diskussionen über dieses Thema. Generell wird die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in Finnland nur selten angewendet.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
In Finnland hat es bisher keinen Fall gegeben, in dem ein Embryo mit spezifischen Genen ausgewählt wurde, um auf Grund einer so erreichten Gewebeverträglichkeit die Heilung einer bereits lebenden Person zu ermöglichen. Wegen der kontroversen ethischen Aspekte gibt es jedoch häufige Diskussionen über dieses Thema. Generell wird die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in Finnland nur selten angewendet.

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
Die gentechnische Veränderung von Tieren ist in Finnland erlaubt. Alle Tätigkeiten dieser Art sind jedoch der Regulation und Kontrolle durch den „Rat für Gentechnik" unterworfen.

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Medizinische Forschung in Finnland unterliegt dem 1999 in Kraft getretenen „Gesetz über medizinische Forschung". Dieses Gesetz bestimmt, dass in der medizinischen Forschung das Interesse und das Wohlergehen des Forschungsobjektes immer Vorrang vor einem eventuellen Nutzen für die Wissenschaft oder die Gesellschaft hat. Auf Grund dieses Gesetzes bedarf jede medizinische Forschung am Menschen, welche auch die Forschung an Embryonen und Föten einschließt, immer der Genehmigung der Ethik-Kommission des betreffenden Krankenhausbezirks.

Der „Rat für Gentechnik" stützt sich dabei auf die „Gentechnik-Verordnung". Ziel des Rates ist es, die sichere und ethisch akzeptable Anwendung der Gentechnik zu gewährleisten. Er gibt Anweisungen und Regelungen heraus, agiert als Meldebehörde und überwacht die Anwendung der Gentechnik. Der Rat wird vom Staatsrat ernannt.

Der Nationale Beirat für Ethik im Gesundheitswesen (ETENE) ist eine Sachverständigenkommission für Ethikfragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem und der diesbezüglichen Gesetzgebung.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Frankreich

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
In Frankreich bestehen gegenwärtig keine ausdrücklichen Regelungen über die Auswahl des Geschlechts eines Kindes. Das Gesetz erlaubt jedoch eine „therapeutische Abtreibung", wenn bei einem Paar das erhöhte Risiko einer an das Geschlecht gebundenen genetisch bedingten Krankheit besteht. Dieses Gesetz wäre z.B. anwendbar im Falle einer geschlechtsgebundenen Krankheit wie der Bluterkrankheit Hämophilie, die, obwohl Frauen das veränderte Gen übertragen, als Krankheit nur bei männlichen Nachkommen auftritt.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
Hat ein Elternpaar ein erhöhtes Risiko, ein Kind mit einer genetischen bedingten Krankheit zu zeugen, kann es in Frankreich eine in vitro-Fertilisation in Anspruch nehmen. Die so erzeugten Embryonen dürfen dann im vorhinein untersucht werden, so dass es möglich ist, nur gesunde Embryonen in die Gebärmutter der betreffenden Frau einzusetzen.
Jedoch wäre es nicht legal, sich z.B. ein Kind mit blauen Augen auszusuchen, selbst wenn dies technisch möglich wäre.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
Bisher gibt es im französischen Recht keine Aussage, in der die Verwendung von embryonalen Stammzellen zur Heilung einer Krankheit einer anderen Person als illegal bezeichnet würde. Alle Arten von Stammzellforschung sind jedoch Gegenstand heftiger Debatten im Parlament.

Bis heute hat es in Frankreich jedoch noch keinen Fall gegeben, in dem ein Embryo auf Grund seiner Gene ausgewählt worden wäre, um auf diese Weise Zellen mit einer perfekten Gewebeverträglichkeit zur Heilung eines kranken Familienmitglieds zu gewinnen.

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
Die gentechnische Veränderung von Tieren ist in Frankreich erlaubt und wird sowohl zu Forschungs- als auch zu landwirtschaftlichen Zwecken auch praktiziert.

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Im Juli 1994 wurde per Gesetz ein „Nationaler Konsultationsrat für Ethik in Gesundheit und Wissenschaft" (CNCE) gegründet. Dieser Rat beschäftigt sich mit Fragen hinsichtlich der Spende und Verwendung von „menschlichen Bestandteilen und Produkten", medizinisch unterstützter Fortpflanzung und der pränatalen Diagnostik. Die Aufgabe des CNCE ist es, „sich zu ethischen Fragestellungen zu äußern, die auf Grund des fortschreitenden Wissens in den Bereichen Biologie, Medizin und Gesundheit aufgeworfen werden und Empfehlungen zu diesen Themen zu geben".

Seit 1994 sind neue, diesen Themenkomplex betreffende Gesetze von dieser Ethik-Kommission (CNCE) vorbereitet und vorgeschlagen und vom französischen Parlament verabschiedet worden. In einer Anzahl von Krankenhäusern wurden lokale Ethik-Kommissionen gegründet.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Großbritannien

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
In Großbritannien dürfen Eltern das Geschlecht ihres Kindes nur dann bestimmen, wenn ein besonders hohes Risiko der Vererbung einer mit dem Geschlecht verbundenen genetischen Krankheit besteht. Die Wahl des Geschlechts eines Kindes zur „Herstellung eines Gleichgewichts innerhalb der Familie", d.h, aus eher soziologischen als medizinischen Gründen, ist in den amtlich zugelassenen Kliniken (so genannten „licensed clinics") in Großbritannien nicht erlaubt. Private Kliniken (so genannte „unlicensed clinics") verletzen jedoch das Gesetz nicht, wenn sie das Sortieren von Samenzellen zu diesem Zweck anbieten.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
Zur Zeit ist es in Großbritannien legal, einen Embryo auf bestimmte Gene hin zu untersuchen und auszuwählen. Die so genannte Präimplantationsdiagnostik wird eingesetzt, um nach einer in vitro-Fertilisation die erzeugten Embryonen auf einige genetisch bedingte Krankheiten hin zu untersuchen. Nur im Hinblick auf diese Krankheiten gesunde Embryonen werden in die Gebärmutter der betreffenden Frau eingepflanzt.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
Am 13. Dezember 2001 erklärte die Human Fertilisation and Embryologie Authority (HFEA) in Großbritannien, dass sie bereit sei, einem Elternpaar zu erlauben, die Gene eines zukünftigen Kindes so zu wählen, dass mit Hilfe dieser Schwangerschaft das Leben eines bereits geborenen kranken Kindes dieser Eltern gerettet werden könnte. Mittels Präimplantationsdiagnostik wurde sichergestellt, dass das Neugeborene erstens nicht ebenfalls die genetische Krankheit erben würde, unter der die bereits lebende Schwester leidet, und dass zweitens darüber hinaus eine Gewebeverträglichkeit zur dieser Schwester besteht. Dies ermöglichte es den Ärzten, aus der Plazenta des Neugeborenen Gewebezellen zu entnehmen, um die Schwester zu heilen. Ähnliche Fälle sollen in Zukunft von Fall zu Fall individuell beraten und entschieden werden.

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
In Großbritannien ist es rechtlich zulässig, gentechnische Veränderungen an Mäusen, Kühen, Schweinen, Schafen und Ziegen vorzunehmen.

Das Medical Research Council, das die Mehrheit der Versuche mit Tieren in britischen Labors finanziert, erklärte: „Die Gesetzgebung und der Ethik-Kodex für Tiere in Großbritannien verlangen von den Wissenschaftlern, stets die „am wenigsten weit entwickelten" Tiere und die kleinstmögliche Anzahl an Tieren in Versuchen einzusetzen. Wir gehen davon aus, dass gentechnisch veränderte Mäuse die wichtigste Tierart sind und bleiben werden, wo immer Tiere eingesetzt werden, um Krankheiten besser zu verstehen und die Gesundheit zu verbessern." Gentechnisch veränderte Affen wie „Andi" würden daher in Labors in Großbritannien nicht viele Befürworter finden.

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Die Human Fertilisation and Embryologie Authority (HFEA), die in Großbritannien im Jahr 1991 gegründet wurde, garantiert, dass alle britischen Behandlungskliniken, die in vitro-Fertilisation (IVF), künstliche Befruchtung oder die Aufbewahrung von Eizellen, Samen oder Embryonen anbieten, hohe medizinische und professionelle Standards einhalten und regelmäßig überprüft werden. Die HFEA sammelt umfassende Angaben über solche Behandlungen und gibt detaillierte Informationen und Ratschläge hierzu an die Öffentlichkeit.
Außerdem genehmigt und überwacht die HFEA die gesamte Forschung an menschlichen Embryonen und berücksichtigt auch ethische Gesichtspunkte. Dabei muss die Gesetzgebung mit der Weiterentwicklung in der Wissenschaft Schritt halten. Neue Möglichkeiten im Bereich der Reproduktionsmedizin und der Gentechnik müssen von Fall zu Fall überprüft werden.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Portugal

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
In Portugal trat im Dezember 2001 das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo-Konvention) in Kraft. § 14 dieser Konvention verbietet ausdrücklich die Anwendung von medizinisch unterstützten Zeugungstechniken, die darauf hinauslaufen, das Geschlecht eines zukünftigen Kindes auszuwählen, es sei denn, dass dadurch schwere an das Geschlecht gebundene Erbkrankheiten vermieden werden können.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
In Portugal gibt es kein auf diese Frage anwendbares Gesetz. Die Frage des rechtlichen Status eines Embryos und die daraus resultierenden Fragen der Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken wurde aber bereits mehrere Male intensiv diskutiert. Verschiedene Gesetzesvorschläge wurden vorgelegt, aber bisher ohne Erfolg. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass dieses spezielle Thema in Portugal ein so genanntes „heißes Eisen" ist. Denn immer, wenn von der Verwendung von Embryonen die Rede ist, wird dadurch automatisch auch das Thema Abtreibung aufgeworfen, und die Diskussion wird sofort sehr emotional.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
In Portugal gibt es kein auf diese Fragestellung anwendbares Gesetz.

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
In Portugal gibt es keine spezifischen Gesetze im Zusammenhang mit der gentechnische Veränderung von Tieren. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie Nr. 86/609/EWG werden Mäuse, Schweine, Hunde, Katzen, Pferde, Schafe, Kühe, Ziegen und (nicht-menschliche) Primaten in großer Anzahl zu Forschungszwecken verwendet. Diese Richtlinie bezieht sich allerdings nicht ausdrücklich auf gentechnische Veränderungen; ein anderes Gesetz gibt es nicht.

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Das Gesetz wird vom portugiesischen Parlament ausgearbeitet und von eigens zu diesem Zweck eingerichteten Komites auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen angewendet. Alle Krankenhäuser haben spezielle Ethik-Kommissionen für Gesundheitsfragen allgemeiner Art (geschaffen durch die Gesetzesverordnung Nr. 97/95); die Entscheidungen dieser Kommissionen müssen jedoch nur dann strikt befolgt werden, wenn es sich um medizinische Versuche mit Menschen handelt (z. B. Tests von neuen Behandlungsmethoden, neuen pharmazeutischen Produkten usw.). Für alle sonstigen Fälle geben die Kommissionen nur Empfehlungen ab und der Berufskodex von Ärzten und Wissenschaftlern ist maßgebend.

Wenn es sich um die Forschung an Tieren handelt, ist die Generaldirektion für Veterinärmedizin (Landwirtschaftsministerium) zuständig, die alle Vorgänge auf der Basis von Einzelfallentscheidungen überwacht.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Spanien

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
In Spanien ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes nur zu therapeutischen Zwecken erlaubt, wenn dadurch eine an das Geschlecht gebundene genetische Krankheit verhindert werden kann. Im als „Urteil von Mataró" bekannten Prozess verwehrte das Gericht 1988 einer Mutter von vier Söhnen das Recht, als nächstes Kind eine Tochter auswählen zu dürfen. Dies war einer der wenigen gerichtlichen Fälle, in denen das Gesetz Nr. 35/1988 über medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken zur Anwendung kam. Dieses Gesetz, über das auch heute noch ein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht, war damals weltweit als eine Neuheit anzusehen. Allerdings muss es heute, 14 Jahre nach seiner Veröffentlichung, in einigen Aspekten überarbeitet werden.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
In Spanien ist die Präimplantationsdiagnostik zur Feststellung von genetischen Krankheiten und Mißbildungen eine legale und allgemein gebräuchliche Praxis. Diese Auswahl von Embryos soll Eltern helfen, gesunde Kinder zu bekommen, was eins der erklärten Ziele des Einsatzes der Techniken zur unterstützten Fortpflanzung darstellt.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
In Spanien gibt es weder ein auf diese Fragestellung anwendbares Gesetz, noch einen entsprechenden Präzedenzfall. Es herrscht jedoch Konsens darüber, dass es nicht illegal ist, einen spezifischen Embryo so auszuwählen, das eine Gewebespende möglich wird, solange die Rechte des Neugeborenen zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Die Grundrechte des Neugeborenen sind, genau wie die jedes anderen Menschen, selbstverständlich durch den Staat geschützt.

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
In Spanien ist die gentechnische Veränderung von Pflanzen und Tieren nicht nur erlaubt, sondern weit verbreitete Praxis, um die Eigenschaften von Tieren und Pflanzen zu verbessern. Eingeschränkt wird diese Anwendung durch das Gesetz Nr. 15/1994, welches dem Schutz der Biodiversität und der Verbraucherrechte dient.

Allerdings werden heutzutage Fragen des Wohlergehens von Tieren immer stärker berücksichtigt und sowohl die Zentralregierung als auch die autonomen (regionalen) Regierungen erlassen zunehmend restriktive Gesetze bezüglich der Forschung an Tieren. Sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene wurden für Tierversuche zuständige Ethik-Kommissionen geschaffen.

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Die aus dem Jahr 1988 stammende spanische Gesetzgebung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung beinhaltet zwei grundlegende Verordnungen: a) das Gesetz Nr. 35/1988 über Techniken zur unterstützten Fortpflanzung und b) das Gesetz Nr. 42/1988, welches die Spende und die Verwendung von menschlichen Embryonen und Föten regelt. Beide Gesetze wurden vom Parlament gebilligt. Darüber hinaus hat seit dem 1. Januar 2000 das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Rates der Europäischen Union in Spanien den Rang eines Gesetzes; seine Richtlinien stimmen mit der bereits existierenden Gesetzgebung überein.

Seit 1998 besitzt Spanien eine „Nationale Kommission für unterstützte menschliche Fortpflanzung", deren Aufgabe es ist, Berichte auszuarbeiten, Forschungsprojekte zu beurteilen und Techniken zu verbessern.

In Katalonien existiert ebenfalls eine „Kommission für Techniken zur unterstützten menschlichen Fortpflanzung", die bereits vor ihrem nationalen Gegenstück existierte. Diese Kommission hat eine große Anzahl von Berichten über komplexe Themen wie Embryonenforschung, Oozytenspende und Aufbewahrung von Eizellen und Sperma veröffentlicht.

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Europäische Union

Ist die Auswahl des Geschlechts eines Kindes erlaubt?
Es gibt keine europäische Gesetzgebung, die auf das Thema der Erzeugung von „Kindern nach Maß" angewendet werden könnte. Am nächsten kommt dem wohl das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin von 1997, welches die Wahl des Geschlechts eines Kindes verbietet, es sei denn, dass therapeutische Gründe vorliegen (§ 14). Die gleiche Empfehlung wird auch von verschiedenen Ethik-Kommissionen auf europäischer Ebene gegeben.

Um als Gesetz in Kraft zu treten, müsste das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin allerdings auf nationaler Ebene von den verschiedenen nationalen Parlamenten bestätigt („ratifiziert") werden. Dies ist bisher nicht geschehen: Deutschland, Irland und Großbritannien haben es weder unterzeichnet noch ratifiziert; Italien hat das Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Es gibt keine europäischen Richtlinien zur Erzeugung eines „maßgeschneiderten Babys" nach den Wünschen der Eltern oder der Ärzte. Aber die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Richtlinie 98/44/EG vom 6. Juli 1998) wird zuweilen als Argument gegen jegliche genetische Veränderungen benutzt.

Ist die Auswahl eines Embryos nach seinen Genen erlaubt?
Es gibt keine europäischen Gesetze, die auf diese Fragestellung angewendet werden könnten. Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (1997) erklärt, dass die Erzeugung von „maßgeschneiderten" Babys verboten ist, es sei denn, es bestehen therapeutische Gründe (§ 14). Die gleiche Empfehlung wird auch von verschiedenen Ethik-Kommissionen auf europäischer Ebene gegeben. Um als Gesetz in Kraft zu treten, müsste das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin allerdings auf nationaler Ebene von den verschiedenen nationalen Parlamenten bestätigt („ratifiziert") werden. Dies ist bisher nicht geschehen: Deutschland, Irland und Großbritannien haben es weder unterzeichnet noch ratifiziert; Italien hat das Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Ist es erlaubt, einen bestimmten Embryo auszuwählen, um dadurch Gewebe für einen anderen Menschen zu erhalten?
Es gibt keine auf diese Frage anwendbaren europäischen Richtlinien.

Ist es erlaubt, Tiere gentechnisch zu verändern?
Es gibt keine spezifische europäische Richtlinie über die gentechnische Veränderungen von Tieren. Mäuse, Schweine, Hunde, Katzen, Pferde, Schafe, Kühe, Ziegen und (nicht menschliche) Primaten werden in den Labors und Universitäten in den verschiedenen europäischen Ländern zu Forschungszwecken eingesetzt.

Wer erläßt diese Gesetze und wer vollstreckt sie?
Der Entscheidungsfindungprozess der EU ist komplex, und es gibt mehr als ein Entscheidungsverfahren. Wenn es sich um Fragen der wissenschaftlichen und technischen Forschung handelt, wird das sogenannte „Mitentscheidungsverfahren" („co-decision process") angewendet. Zunächst erarbeitet die Europäische Kommission einen Entwurf, der vom Rat der Europäischen Union (Minister der 15 Mitgliedsländer) und vom Europäischen Parlament diskutiert wird, bis zwischen diesen eine Einigung erzielt wird. Dabei können stets verschiedene Beratergruppen zu Rate gezogen werden (z.B. die „Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien"; http://europa.eu.int/comm/european_group_ethics/index_en.htm).

Die letztendliche Verantwortung für die Genehmigung liegt sowohl beim Rat der Europäischen Union als auch beim Europäischen Parlament (aus diesem Grund spricht man von „Mitentscheidungsverfahren").

Nach der Genehmigung der betreffenden Gesetzgebung (ein Gesetz der EU kann eine Verordnung, eine Richtlinie, ein Beschluss oder eine Empfehlung sein - die Unterschiede können bei http://europa.eu.int/eur-lex/en/about/pap/process_and_players2.html#1 nachgelesen werden) sind die Mitgliedstaaten für deren Umsetzung verantwortlich. Wird ein europäisches Gesetz nicht oder nicht korrekt umgesetzt, kann die Europäische Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Auch europäische Bürger oder Bürger, die in den Mitgliedstaaten ansässig sind bzw. ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten haben, können eine Klage beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen (http://europa.eu.int/institutions/ombudsman/index_en.htm).

Germany Denmark Finland France Untited Kingdom Portugal Spain European Union
Deutschland Dänemark Finnland Frankreich Großbritannien Portugal Spanien Europäische Union

Castellano 
Català 
Dansk 
Deutsch 
English 
Français 
Italiano 
Português 
Suomi 
Svenska 
 
©2002 bionet