Der Einsatz von menschlichen
Embryos für irgendetwas anderes als ihre eigentliche Bestimmung
(nämlich die, zu einem Baby zu werden) ist sehr umstritten
und wird sehr kontrovers diskutiert.
Für einige Leute ist es völlig undenkbar und in
keinem Fall akzeptabel, einen menschlichen Embryo zu zerstören,
auch, falls mittels der so gewonnenen Zellen die Heilung einer
Krankheit erreicht werden könnte. Für andere ist
es unter Umständen akzeptabel, wenn der Embryo noch sehr
klein und die Krankheit ernst genug ist.
Um zu einem für die Gesellschaft zufriedenstellendem
Gesetz zu gelangen, das die Verwendung von Embryos in der
medizinischen Forschung entweder regelt oder auch untersagt,
muss der Gesetzgeber die Argumente und Meinungen von Wissenschaftlern,
Bio-Ethikern, Vertretern religiöser Gruppen, anderer
Interessengruppen und auch der Öffentlichkeit berücksichtigen.
Die kulturelle Vielfalt Europas und auch die unterschiedliche
politische Geschichte der einzelnen Länder haben dazu
geführt, dass sich die Gesetze hinsichtlich der Verwendung
von Embryonen in der Forschung in den einzelnen Ländern
Europas heute zum Teil unterscheiden. In einigen Fällen
ist das, was in einem Land gesetzlich erlaubt ist, in einem
anderen untersagt.
Hier finden Sie die Antwort auf folgende Fragen:
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche Embryos
für medizinische Forschungszwecke zu benutzen?
Ist es gesetzlich erlaubt, einen Embryo speziell und ausschließlich
für medizinische Forschungszwecke zu erzeugen?
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche Embryos zur Herstellung
von Stammzellen zu verwenden?
Ist es gesetzlich erlaubt, einen menschlichen Embryo für
medizinische Forschungszwecke zu klonen (therapeutisches Klonen)?
Gibt es ein Gesetz, das reproduktives Klonen verbietet?
Klicken Sie auf eine der Fahnen, um die Antworten auf
diese Fragen für das betreffende Land zu erhalten. Oder
klicken Sie hier, um die Antworten
aus verschiedenen Ländern nach Themen zu ordnen.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Deutschland
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos für medizinische Forschungszwecke zu benutzen?
Das im Januar 1991 in Kraft getretene deutsche Embyonenschutzgesetz
verbietet eindeutig den Erwerb, die Abgabe und Verwendung
eines menschlichen Embryo zu Zwecken, welche nicht seiner
Erhaltung dienen. Es erlaubt jede Art von Diagnose oder Analyse
eines Embryos nur dann, wenn diese zu dessen eigenem Vorteil
und mit dem Ziel einer Schwangerschaft und Geburt derjenigen
Frau, von der die Eizelle stammt, durchgeführt werden.
Jede Art von medizinischer Forschung an Embryonen ist somit
in Deutschland illegal.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen Embryo
speziell und ausschließlich für medizinische Forschungszwecke
zu erzeugen?
Gemäß § 1 Absatz 2 des deutschen Embyonenschutzgesetzes
von 1991 macht sich in Deutschland jede Person strafbar, welche
eine Eizelle zu einem andern Zweck künstlich befruchtet
als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei derjenigen
Frau von der die Eizelle stammt.
Somit ist es in Deutschland
gesetzlich verboten, einen Embryo ausschließlich für
Forschungszwecke zu erzeugen.
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos zur Herstellung von Stammzellen zu verwenden?
Das deutsche Embyonenschutzgesetz verbietet
ausdrücklich jede Verwendung eines Embryos zu einem anderen
Zweck als zu dessen Erhaltung (d.h. des Einpflanzens in die
Gebärmutter einer Frau mit dem Ziel einer Schwangerschaft
und Geburt). Dies umfasst auch die Verwendung zur Gewinnung
von Stammzellen. Die Verwendung eines menschlichen Embryos
zur Gewinnung von Stammzellen ist daher in Deutschland illegal.
Allerdings erlaubt das am 1. Juli 2002
in Kraft getretene Stammzellgesetz (Gesetz zur Sicherstellung
des Embryonenschutzes in Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung
menschlicher embryonaler Stammzellen) unter bestimmten, sehr
engen Voraussetzungen den Import embryonaler Stammzellen aus
anderen Ländern. Für "hochrangige und alternativlose
Forschungsvorhaben" dürfen embryonale Stammzellen
importiert werden, wenn diese im Ausland vor dem 1. Januar
2002 gewonnenen wurden. Diese "Stichtagsregelung"
soll sicherstellen, dass für die Forschung in Deutschland
auch im Ausland keine weiteren Embryonen verbraucht werden.
Jedes Forschungsvorhaben muss einzeln durch eine Ethik-Kommission
geprüft und vom Robert-Koch-Institut genehmigt werden.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
menschlichen Embryo für medizinische Forschungszwecke
zu klonen (therapeutisches Klonen)?
Nach Meinung der meisten Rechtsexperten in Deutschland bezieht
sich das in § 6 des deutschen Embryonenschutzgesetzes
festgelegte Verbot des Klonens sowohl auf "therapeutisches
Klonen" wie auch auf "reproduktives Klonen".
Zusätzlich wäre, da auch ein geklonter
Embryo ein Embryo ist, nicht nur seine Erzeugung, sondern
auch jegliche Forschung an oder mit ihm, die nicht dem Erhalt
dieses Embryos dient, laut Embryonenschutzgesetz in Deutschland
verboten.
Gibt es ein Gesetz, das reproduktives
Klonen verbietet?
Ja, § 6 des Embryonenschutzgesetzes
verbietet sowohl die künstliche Erzeugung eines menschlichen
Embryos mit derselben genetischen Information wie der eines
anderen Embryos, Fötus, Menschen oder einer verstorbenen
Person als auch den Versuch der Erzeugung eines solchen Embryos.
Darüber hinaus stellt dieses Gesetzt bereits den Versuch,
einen solchen Embryo in den Uterus einer Frau zu verpflanzen
unter Strafe. Das Embryonenschutzgesetzt untersagt also jeglichen
Versuch reproduktiven Klonens beim Menschen.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Dänemark
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos für medizinische Forschungszwecke zu benutzen?
In Dänemark erlaubt das Dänische Staatsgesetz
zur künstlichen Befruchtung" (Lov om kunstig
befrugtning") von 1997 die Verwendung von menschliche
Embryos für medizinische Zwecke in zwei Fällen.
Dies sind erstens Forschungsarbeiten zur Verbesserung der
Techniken zur künstlichen Befruchtung und zweitens Forschungsarbeiten,
die der Verbesserung der genetischen Untersuchung des Embryos
dienen. Alle anderen Experimente mit Embryonen sind gesetzlich
nicht erlaubt.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
Embryo speziell und ausschließlich für medizinische
Forschungszwecke zu erzeugen?
Nein, in Dänemark ist es gesetzlich nicht erlaubt, einen
menschlichen Embryo nur zum Zweck der medizinischen Forschung
zu erzeugen. Es dürfen für die medizinische Forschung
nur solche Embryos benutzt werden, die im Rahmen von Behandlungen
von Unfruchtbarkeit erzeugt, dann aber nicht verwendet wurden.
Diese Regelung ist nicht konkret in diesem Wortlaut im "Dänischen
Staatsgesetz zur künstlichen Befruchtung" von 1997
angegeben, aber sie entspricht der Interpretation dieses Gesetzes
durch das dänische Parlament.
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos zur Herstellung von Stammzellen zu verwenden?
In Dänemark ist es gesetzlich nicht erlaubt, menschliche
Embryos für die Herstellung von Stammzellen zu benutzen
(Dänisches Staatsgesetz zur künstlichen Befruchtung"
von 1997). Seit Januar 2002 ist es aber legal, embryonale
Stammzellen für Forschungszwecke aus dem Ausland zu importieren.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
menschlichen Embryo für medizinische Forschungszwecke
zu klonen (therapeutisches Klonen)?
In Dänemark ist es gesetzlich nicht erlaubt, einen menschlichen
Embryo für medizinische Forschungszwecke zu klonen (Dänisches
Staatsgesetz zur künstlichen Befruchtung" von 1997).
Es gibt aber kein Gesetz hinsichtlich des Einsatzes von therapeutischem
Klonen zur Behandlung einer Krankheit. In Dänemark könnte
ein Arzt therapeutisches Klonen als Behandlungsmethode einsetzen,
solange er dabei die Regeln zur verantwortlichen ärztlichen
Tätigkeit (angegeben im "Dänischen Staatsgesetz
zur ärztlichen Tätigkeit", Lov om udøvelse
af lægegerning", aus dem Jahr 2001) befolgt. Diese
Regeln fordern, dass der Arzt bei seiner Arbeit sorgfältig
und gewissenhaft vorzugehen hat. Bisher wurde therapeutisches
Klonen in Dänemark aber nicht als Behandlungsmethode
eingesetzt.
Gibt es ein Gesetz, das reproduktives
Klonen verbietet?
Ja, das Dänische Staatsgesetz zur künstlichen
Befruchtung" von 1997 verbietet sowohl reproduktives
Klonen als auch die Forschung dazu.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Finnland
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos für medizinische Forschungszwecke zu benutzen?
Die rechtlichen Aspekte medizinischer Forschung werden in
Finnland vom Gesetz zur Medizinischen Forschung"
von 1999 geregelt. Dieses Gesetz bestimmt, dass Embryos, die
aus Behandlungen wegen Unfruchtbarkeit übriggeblieben
sind, für Forschungszecke eingesetzt werden dürfen,
sofern eine schriftliche Einverständniserklärung
der Spender vorliegt. Diese Embryos dürfen nicht in die
Gebärmutter einer Frau eingepflanzt werden, und sie müssen
innerhalb von 14 Tagen nach der Befruchtung vernichtet werden.
Eizellen und Sperma können für eine Dauer von 15
Jahren in flüssigem Stickstoff aufbewahrt werden, z.B.
in Fällen, in denen eine Krankheit im frühem Erwachsenenalter
zu Unfruchtbarkeit führt. Nach Ablauf der 15 Jahren müssen
solche Eizellen bzw. Spermien vernichtet werden, sie dürfen
nicht zu Forschungszwecken verwendet werden.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
Embryo speziell und ausschließlich für medizinische
Forschungszwecke zu erzeugen?
In Finnland ist die Erzeugung von Embryos ausschließlich
für Forschungszwecke strikt untersagt.
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos zur Herstellung von Stammzellen zu verwenden?
Jegliche Forschung, die darauf abzielt, erbliche Eigenschaften
oder Merkmale zu verändern, ist in Finnland verboten,
es sei denn, das dadurch eine schwere Erkrankung geheilt oder
verhindert werden kann. Forschungsarbeiten mit Stammzellen
werden von den Ethik-Kommittees der Krankenhaus-Bezirke überwacht.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
menschlichen Embryo für medizinische Forschungszwecke
zu klonen (therapeutisches Klonen)?
Das therapeutische Klonen von Embryonen, die bei einer Behandlung
gegen Unfruchtbarkeit übriggeblieben sind, ist gesetzlich
erlaubt, aber die Embryonen müssen innerhalb von 14 Tagen
nach der Befruchtung vernichtet werden.
Gibt es ein Gesetz, das reproduktives
Klonen verbietet?
Das finnische Gesetz zur Medizinischen Forschung"
von 1999 verbietet reproduktives Klonen.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Frankreich
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos für medizinische Forschungszwecke zu benutzen?
Nein. In Frankreich verbietet das Gesetz
zur Bioethik vom Juli 1994 generell das Experimentieren am
menschlichen Embryo. Die einzige Ausnahme sind Untersuchungen,
die für den Embryo von Nutzen sind und ihn nicht schädigen.
Solche Untersuchungen dürfen durchgeführt werden,
wenn die Eltern ihr Einverständnis geben.
Allerdings hat sich die Situation in Frankreich
seit der Verabschiedung dieses Gesetzes verändert. Frankreichs
höchste, medizinische Behörden (der Nationale Beratungsausschuss
zu ethischen Fragen und die Medizinische Akademie) und der
Staatsrat haben vorgeschlagen, dass die Forschung an Embryonen
in-vitro unter bestimmten Umständen erlaubt werden sollte.
Am 20. Juni 2001 wurde dem Ministerrat ein neuer
Gesetzentwurf mit Ergänzungen zum bestehenden Gesetz
vorgelegt, der nach der ersten Anhörung im französischen
Parlament (Assemblée Nationale") im Januar
2002 angenommen wurde und im Jahr 2003 Gesetz werden könnte.
Diese neue Gesetzgebung würde es Eltern erlauben, bei
in vitro-Fertilisationsbehandlungen überschüssige,
eingefrorene Embryos für medizinische Forschungszwecke
zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz sieht vor, dass
beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis geben
müssen und dass das betreffende Forschungsvorhaben von
den für Forschung bzw. Gesundheit zuständigen Ministerien
ausdrücklich befürwortet wurde.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
Embryo speziell und ausschließlich für medizinische
Forschungszwecke zu erzeugen?
Nein. In Frankreich verbietet das derzeit
gültige, am 29. Juli 1994 verabschiedete Gesetz die Erzeugung
eines Embryos für Forschungszwecke. Eine in vitro-Fertilisation
(IVF) darf nur einem Zweck dienen: einem Paar dazu zu verhelfen,
ein Kind zu bekommen. Überschüssige Embryos werden
bis zu fünf Jahre tiefgefroren für eine eventuelle
spätere Implantation aufbewahrt. Die Eltern können
solche Embryonen auch einem anderen Paar zur Verfügung
zu stellen, oder sie vernichten lassen. Nach Ablauf der fünf
Jahre müssen die Embryonen vernichtet werden. Heute gibt
es in Frankreich ca. 100 000 überschüssige tiefgefrorene
Embryonen, jeden Monat kommen etwa 1.000 neue dazu.
Auch das neue Gesetz, über das im
Jahr 2003 abgestimmt wird, würde weiterhin die Erzeugung
eines Embryos aus anderen Zwecken als zur Herbeiführung
einer Schwangerschaft verbieten. Hier stimmen die Gesetzgeber
mit den Einwänden des Biologen Jacques Testard (dem Erzeuger
des ersten französischen IVF Babys) überein: das
Erzeugen von Menschen, um sie dann zu vernichten, wäre
eine anthropologische Revolution.
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos zur Herstellung von Stammzellen zu verwenden?
Nein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
verbietet das Gesetzs zur Bioethik von 1994, das Forschung
an Embryonen untersagt, auch die Entnahme von Stammzellen.
Allerdings gibt es eine Gesetzeslücke, da der Import
menschlicher embryonaler Stammzellen, die auf dem internationalen
Markt erhältlich sind (es existieren etwa sechzig so
genannte Zelllinien), nicht verboten ist.
Der neue Gesetzentwurf, über den
im Jahr 2003 entschieden wird, könnte die Herstellung
von Stammzellen für therapeutische Zwecke legalisieren,
allerdings nur unter Verwendung von überschüssigen,
eingefrorenen Embryos, die im Rahmen einer IVF erzeugt und
von beiden Elternteilen für Forschungszwecke gespendet
wurden.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
menschlichen Embryo für medizinische Forschungszwecke
zu klonen (therapeutisches Klonen)?
Nein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
ist in Frankreich die Herstellung von Embryos durch Klonen
verboten. Der Gesetzentwurf, der 2003 verabschiedet werden
könnte, würde diese Technik ebenfalls verbieten,
und das, obwohl der Nationale Beratungsausschuss zu ethischen
Fragen das therapeutische Klonen befürwortet (Abstimmung
vom 7. Februar 2001, positives Votum mit 14 gegen 12 Stimmen).
Aber der Nationale Beratungsausschuss für Menschenrechte
(CNCDH), der Staatsrat und der Präsident der Republik,
Jacques Chirac, haben sich dagegen ausgesprochen. Sie befürchten,
dass die Genehmigung therapeutischen Klonens zur Entstehung
eines kommerziellen Marktes für Eizellen führen
würde und darüber hinaus reproduktives Klonen erleichtern
würde.
Gibt es ein Gesetz, das reproduktives
Klonen verbietet?
Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf,
der im Jahr 2003 Gesetz werden könnte, ist in diesen
Punkt sehr streng. Er sieht reproduktives Klonen (Klonen mit
nachträglicher Implantation in die Gebärmutter einer
Frau) als einen kriminellen Übergriff auf die Unversehrheit
des Menschen und als eugenisches Handeln an (Paragraph 21).
Der französischen Zivil- und Strafprozessordnung werden
Paragraphen hinzugefügt werden, die reproduktives Klonen
ausdrücklich untersagen. Wissenschaftlern oder Ärzten,
die einen solchen Embryo erzeugen oder implantieren, droht
eine Gefängnisstrafe von 20 Jahren.
Frankreich und Deutschland haben bei der
UN beantragt, reproduktives Klonen international zu verbieten.
Ein solches Verbot würde reproduktives Klonen zu einer
international geächteten Straftat machen, ähnlich
wie Folter.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Großbritannien
Ist es gesetzlich
erlaubt, menschliche Embryos für medizinische Forschungszwecke
zu benutzen?
Ja, in Großbritannien ist
die Forschung an menschlichen Embryonen im Rahmen strikter
gesetzlicher Vorgaben erlaubt.
Seit 1990 erlaubt das "Gesetz zur künstlichen
Befruchtung und Embryologie" (Human Fertilisation and
Embryology Act) einige spezifische Forschungsvorhaben an menschlichen
Embryonen. Dies betrifft zum Beispiel Forschungsarbeiten in
Bezug auf Fehlgeburten, Unfruchtbarkeit und verschiedene genetisch
bedingte Krankheiten.
Im Jahr 2001 wurde dieses Gesetz erweitert,
um die Verwendung von Embryonen auch in der Erforschung der
Entstehung und Behandlung schwerer Krankheiten und in der
Erforschung der Entwicklung menschlicher Embryonen zu erlauben.
In allen Fällen müssen die verwendeten
Embryonen aber spätestens 14 Tage nach der Befruchtung
vernichtet werden.
Ist
es gesetzlich erlaubt, einen Embryo speziell und ausschließlich
für medizinische Forschungszwecke zu erzeugen?
Ja, in Großbritannien ist
dies gesetzlich erlaubt, so lange dazu das Einverständnis
sowohl des Samenspenders als auch der Spenderin der Eizelle
vorliegt. Die Spender müssen eine Einverständniserklärung
unterschreiben, aus der deutlich hervorgeht, für welche
Zwecke ihre Eizellen oder ihr Sperma unter bestimmten Umständen
eingesetzt werden könnten (zum Beispiel im Falle ihres
Todes oder falls bei der künstlichen Befruchtung einige
Eizellen übrig bleiben).
Liegt solch eine Einverständniserklärung
vor, können Eizellen und Sperma in Großbritannien
verwendet werden, um Embryonen zu erzeugen, die ausschließlich
zu medizinischen Forschungszwecken eingesetzt und anschließend
vernichtet werden.
Das "Gesetz zur künstlichen
Befruchtung und Embryologie" bezieht sich gleichermaßen
auf alle Embryos, egal ob sie zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft oder ausschließlich für medizinische
Forschungszwecke erzeugt wurden.
Ist
es gesetzlich erlaubt, menschliche Embryos zur Herstellung
von Stammzellen zu verwenden?
Ja, in Großbritannien ist es seit 2001 gesetzlich
erlaubt, menschliche Embryos für die Herstellung von
Stammzellen zu verwenden, um so Heilungsmethoden für
ernsthafte Krankheiten zu finden. Diese Forschungsarbeiten
sind jedoch nur mit einer Genehmigung der für künstliche
Befruchtungen und Embryologie zuständigen Behörde
erlaubt. Auch hier gilt -wie bei allen Forschungsarbeiten
mit Embryonen- dass die betreffenden Embryos nicht älter
als 14 Tage sein dürfen. Am Ende des 14ten Tages müssen
sie vernichtet werden (dies ist jedoch eine theoretische Grenze,
in der Realität überleben Embryos nicht so lange
in künstlicher Nährlösung).
Ist
es gesetzlich erlaubt, einen menschlichen Embryo für
medizinische Forschungszwecke zu klonen (therapeutisches Klonen)?
Ja, in Großbritannien wurde
das so genannte therapeutische Klonen" durch die
im Januar 2001 beschlossenen Ergänzungen zum "Gesetz
über künstliche Befruchtungen und Embryologie"
aus dem Jahr 1990 gesetzlich gestattet. (Von "therapeutischem
Klonen" spricht man, weil dieses Klonen der Gewinnung
von embryonalen Stammzellen dient, welche man dann zur Behandlung
schwerer Krankheiten einsetzen könnte.)
In der Folge der 2001 beschlossenen Ergänzungen
zum "Gesetz über künstliche Befruchtungen und
Embryologie" (welche das therapeutische Klonen legalisierten)
strengten in der "Pro-Life"-Allianz zusammengeschlossene
Abtreibungsgegner eine gerichtliche Auseinandersetzung an
mit dem Ziel, das therapeutische Klonen zu stoppen. Der oberste
britische Gerichtshof entschied daraufhin, dass ein geklonter
Embryo sich in der Tat von einem "normalen" Embryo
unterscheidet und er somit nicht unter das "Gesetz zur
künstlichen Befruchtung und Embryologie" von 1990
fällt. Da es somit kein Gesetz zur Regulierung der Forschung
an geklonten Embryonen gebe, sei solche Forschung nicht erlaubt.
Im Januar 2002 wurde dieser Beschluss von drei Berufungsrichtern
außer Kraft gesetzt, die entschieden, dass ein geklonter
Embryo sehr wohl vom Gesetz von 1990 erfasst werde und das
therapeutisches Klonen somit legal sei. Pro-Life"
hat mit Erfolg eine Petition an das britische Oberhaus gestellt,
in der darum gebeten wird, diese Entscheidung zu überdenken.
Gibt
es ein Gesetz, das reproduktives Klonen verbietet?
Ja, das "Gesetz über
reproduktives Klonen beim Menschen" ("Human Reproduktive
Cloning Act") wurde im Dezember 2001 verabschiedet. Es
verbietet es, einen geklonten Embryo in die Gebärmutter
einer Frau einzupflanzen. Bereits der Versuch ist mit der
Androhung einer Gefängnisstrafe von 10 Jahren belegt.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Portugal
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos für medizinische Forschungszwecke zu benutzen?
Nein. In Portugal hat es nie einen Konsens
im Hinblick auf den Status des Embryos gegeben. Das hat alle
Versuche, medizinisch assistierte Zeugung im Einzelnen gesetzlich
zu regeln, verhindert (es wurden in den letzten 20 Jahren
mehr als 10 Gesetzentwürfe dazu vorgelegt).
Es gibt ein sehr allgemeines Gesetz (Gesetz
135/VII von 1997, herausgegeben vom Ministerrat), das die
Erzeugung oder den Gebrauch von Embryos für Forschungszwecke
oder wissenschaftliche Experimente" verbietet. Es billigt
Forschungsarbeiten allerdings dann, "wenn ihr alleiniger
Zweck das Wohl des Embryos ist".
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
Embryo speziell und ausschließlich für medizinische
Forschungszwecke zu erzeugen?
Nein. Das Gesetz 135/VII von 1997, herausgegeben
vom Ministerrat, verbietet die Erzeugung oder den Gebrauch
von Embryos für Forschungszwecke oder wissenschaftliche
Experimente". Es billigt Forschungsarbeiten nur dann,
"wenn ihr alleiniger Zweck das Wohl des Embryos ist".
Das Europäische Abkommen zum
Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen
hinsichtlich der Anwendung von Biologie und Medizin"
(auch als Oviedo-Abkommen" bekannt) trat in Portugal
im Dezember 2001 in Kraft. Paragraph 18 verbietet ausdrücklich
die "Erzeugung menschlicher Embryos für Forschungszwecke".
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos zur Herstellung von Stammzellen zu verwenden?
In Portugal gibt es keine spezielle Gesetzgebung im Hinblick
auf das Thema Stammzellen. Allerdings verbietet Paragraph
18 des europäischen Oviedo-Abkommens - das in Portugal
ratifiziert wurde und somit den Rang eines Gesetzes hat- ausdrücklich
die "Erzeugung menschlicher Embryos für Forschungszwecke".
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
menschlichen Embryo für medizinische Forschungszwecke
zu klonen (therapeutisches Klonen)?
In Portugal gibt es keine spezielle Gesetzgebung
zum Thema therapeutisches Klonen". Allerdings verbietet
Paragraph 18 des europäischen Oviedo-Abkommens - das
in Portugal ratifiziert wurde und somit den Rang eines Gesetzes
hat- ausdrücklich die "Erzeugung menschlicher Embryos
für Forschungszwecke".
Jedoch stehen die meisten portugiesischen
Wissenschaftler dieser Technik im allgemeinen positiv gegenüber,
und sehen sie als eine Hoffnung für die zukünftige
Medizin.
Gibt es ein Gesetz, das reproduktives
Klonen verbietet?
Ja. Das Gesetz über die Techniken zur medizinisch
assistierten Zeugung", das im Juli 1999 vom portugiesischen
Parlament verabschiedet wurde, verbietet das Klonen und stellt
seine Anwendung unter Strafe.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Spanien
Ist
es gesetzlich erlaubt, menschliche Embryos für medizinische
Forschungszwecke zu benutzen?
Verschiedene spanische Gesetze beschäftigen
sich direkt mit der Frage, ob menschliche Embryonen zu Forschungszwecken
eingesetzt werden dürfen (Gesetz 35/1988 zur künstlichen
Befruchtung vom 22. November 1988; Gesetz 42/1988 über
das Spenden von menschlichen Embryonen und Föten sowie
deren Zellen, Gewebe und Organe vom 28. Dezember 1988; das
von Spanien ratifizierte und damit in den Rang eines Gesetzes
erhobene europäische Abkommen zum Schutz der Menschenrechte
und der Würde des Menschen hinsichtlich der Anwendung
von Biologie und Medizin (European Convention for the
Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being
with regard to the Application of Biology and Medicine",
bekannt auch als Oviedo-Abkommen"); Stellungnahmen
STC 212/96 and STC 116/99 des spanischen Verfassungsgerichts).
Die Gesetzgebung in Spanien erlaubt Forschung
an nicht lebensfähigen" Embryonen, wodurch
sich die Frage stellt, welche Embryos als lebensfähig"
anzusehen sind und welche nicht. Im Wesentlichen dreht sich
dabei die Diskussion um die Frage, ob übriggebliebene"
tiefgefrorene Embryos aus Behandlungen gegen Unfruchtbarkeit,
die die Eltern nicht mehr verwenden wollen und die die gesetzlich
vorgeschriebene Aufbewahrungszeit überschritten haben,
als lebensfähig" anzusehen sind oder nicht.
Die Nationale Kommission für Reproduktionsmedizin und
viele Wissenschaftler sind der Ansicht, dass diese Embryonen
im Rahmen des Gesetzes als nicht-lebensfähig anzusehen
sind, da ihre Chancen auf die Entwicklung zu einem Kind gleich
Null sind, und dass diese Embryonen somit für die Forschung
genutzt werden dürften.
Ist
es gesetzlich erlaubt, einen Embryo speziell und ausschließlich
für medizinische Forschungszwecke zu erzeugen?
Nein, dies ist durch Artikel 18.2 des in Spanien ratifizerten
und somit seit 1. Januar 2000 als Gesetz gültigen europäischen
Abkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Würde
des Menschen hinsichtlich der Anwendung von Biologie und Medizin
(European Convention for the Protection of Human Rights
and Dignity of the Human Being with regard to the Application
of Biology and Medicine") verboten.
Ist
es gesetzlich erlaubt, menschliche Embryos zur Herstellung
von Stammzellen zu verwenden?
Im Prinzip ist dies in Spanien möglich und das Gesetz
legt fest, dass eine besondere Genehmigung notwendig ist.
Diese Genehmigung könnte im Prinzip die Nationale
Kommission für assistierte Reproduktion" oder eine
eigens zu diesem Zweck gebildete Kommission erteilen. Die
derzeitige konservative Regierung ist jedoch dagegen.
Ist
es gesetzlich erlaubt, einen menschlichen Embryo für
medizinische Forschungszwecke zu klonen (therapeutisches Klonen)?
Im Prinzip sollte therapeutisches Klonen in Spanien legal
durchführbar sein, sofern dafür überzählige"
Embryonen aus in vitro-Fertilisationsbehandlungen verwendet
weden, die die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist
überschritten haben und die von beiden Eltern ausdrücklich
für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden.
Nötige administrative Entscheidungen werden allerdings
zur Zeit von religiösen Gruppen, die gegen jede Art von
therapeutischem Klonen sind, blockiert.
Gibt
es ein Gesetz, das reproduktives Klonen verbietet?
Ja, reproduktives Klonen ist in Spanien seit 1988 durch das
Gesetz zur medizinisch assistierten Reproduktion"
verboten. Im Strafgesetzbuch von 1995 wird reproduktives Klonen
als strafbare Handlung aufgeführt und es ist außerdem
ausdrücklich verboten durch das von Spanien ratifizierte
und damit in den Rang eines Gesetzes erhobene europäische
Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Würde
des Menschen hinsichtlich der Anwendung von Biologie und Medizin
(European Convention for the Protection of Human Rights
and Dignity of the Human Being with regard to the Application
of Biology and Medicine").
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
Europäische
Union
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos für medizinische Forschungszwecke zu benutzen?
Auf EU-Ebene gibt es hierzu keine spezifische Gesetzgebung.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
Embryo speziell und ausschließlich für medizinische
Forschungszwecke zu erzeugen?
Auf EU-Ebene gibt es hierzu keine spezifische
Gesetzgebung.
Auf der Ebene des Europarats verbietet
das europäische Abkommen zum Schutz der Menschenrechte
und der Würde des Menschen hinsichtlich der Anwendung
von Biologie und Medizin (European Convention for the
Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being
with regard to the Application of Biology and Medicine",
auch als Oviedo-Abkommen" bekannt) von 1997 ausdrücklich
die "Erzeugung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke"
(Paragraph 18). Allerdings erhalten solche Abkommen des Europarates
den Rang eines Gesetzes erst nach der Ratifikation durch die
nationalen Parlamente, was in diesem Fall nicht in allen EU-Ländern
geschehen ist.
Ist es gesetzlich erlaubt, menschliche
Embryos zur Herstellung von Stammzellen zu verwenden?
Auf EU-Ebene gibt es hierzu keine spezifische Gesetzgebung.
Ist es gesetzlich erlaubt, einen
menschlichen Embryo für medizinische Forschungszwecke
zu klonen (therapeutisches Klonen)?
Auf EU-Ebene gibt es hierzu keine spezifische Gesetzgebung.
Gibt es ein Gesetz, das reproduktives
Klonen verbietet?
Ja, bereits die Resolution des Europäischen
Parlaments vom 16. März 1989 stellt ausdrücklich
fest, dass strafrechtliche Verfolgung die einzige angemessene
Reaktion auf das Klonen von Menschen ist. Die Resolution vom
11. März 1997 verbietet das Klonen von Menschen und ruft
alle Mitgliedsstaaten dazu auf, strafrechtliche Maßnahmen
gegen jede Zuwiderhandlung einzuführen. Das Klonen menschlicher
Embryos wurde bereits durch in der Resolution vom 28. Oktober
1993 verboten.
Auch die Urkunde zu den Grundrechten der Europäischen
Union (Charter of Fundamental Rights of the European
Union") aus dem Jahr 2000 verbietet das reproduktive
Klonen von Menschen (Artikel 3).
Im weiteren Sinne verbietet auch Artikel 1 des
europäischen Abkommens zum Schutz der Menschenrechte
und der Würde des Menschen hinsichtlich der Anwendung
von Biologie und Medizin (European Convention for the
Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being
with regard to the Application of Biology and Medicine",
Oviedo-Abkommen") das Klonen von Menschen.
Weitere internationale Texte, die das
Klonen verbieten, sind die Resolution der 50. Weltgesundheitsversammlung
(Resolution of the 50th World Health Assembly")
vom 14. Mai 1997 und die Allgemeine Erklärung zum menschlichen
Genom und den Menschenrechten ("Universal Declaration
on the Human Genome and the Rights of Man") vom 11. November
1997 (Artikel 11).
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
| Deutschland |
Dänemark |
Finnland |
Frankreich |
Großbritannien |
Portugal |
Spanien |
Europäische
Union |
|