Quiz
Video
Diskussion
Neueste Nachrichten
 
 

 

Was ist wo möglich?

Vorhersagen hinsichtlich der durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung eines Staates wirken sich entscheidend auf die Politik aus, denn sie haben Einfluß auf die Höhe der Lohnsteuern, auf die Höhe der Bezüge der jetzigen Rentenempfänger und auf die finanzielle Lage zukünftiger Generationen.

Innerhalb der EU beträgt die derzeitige durchschnittliche Lebenserwartung 78,6 Jahre (74,7 Jahre für Männer und 82,5 Jahre für Frauen).

Die Anzahl der Jahre, von denen wir -rein statistisch gesehen- erwarten dürfen, sie bei guter Gesundheit zu verbringen („healthy life expectancy") liegt jedoch deutlich darunter: in der EU sind dies für die Gesamtbevölkerung 70,4 Jahre, für Männer 68,2 Jahre und für Frauen 72,6 Jahre.

Weitere Daten, die von der EU regelmäßig errechnet werden, sind zum Beispiel das „Abhängigskeitsverhältnis", das das Verhältnis der arbeitenden Bevölkerung zur nicht-arbeitenden Bevölkerung angibt, und das „Wirtschaftsabhängigkeitsverhältnis", das außerdem die Zahl der Arbeitslosen erfasst. Dabei ist es natürlich erheblich schwieriger, langfristig wirtschaftliche Faktoren wie zum Beispiel die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze und die Arbeitslosenquote abzuschätzen, als demographische Trends wie die Geburten- und die Sterberate zu extrapolieren.

Bevor man die gesetzlichen Unterschiede einzelner Länder miteinander vergleicht, lohnt es sich, einen Blick auf die demographischen Fakten in den verschiedenen Ländern zu werfen.

Hier finden Sie die Antwort auf folgende Fragen:

Wie viel Prozent der Bevölkerung sind über 65 und wie sieht die weitere Entwicklung für diese Altersgruppe aus? Wie hoch ist heute die durchschnittliche Lebenserwartung und die „Lebenserwartung bei guter Gesundheit"?
Wie hoch ist das gesetzliche Rentenalter und wie hoch ist das aktuelle Durchschnittsrentenalter (infolge von Frührenten usw.)?
Wie wird das Grundeinkommen älterer Menschen gesetzlich garantiert?
Sind Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen?
Ist es gesetzlich erlaubt, eine ärztliche Behandlung abzulehnen?
Ist Beihilfe zum Selbstmord oder aktive Sterbehilfe („Euthanasie") legal?

Wenn Sie mehr wissen möchten, klicken Sie auf einer der Fragen. Oder klicken Sie hier, um die Antworten auf alle Fragen nach Ländern zu ordnen.

Wie viel Prozent der Bevölkerung sind über 65 und wie sieht die weitere Entwicklung für diese Altersgruppe aus? Wie hoch ist heute die durchschnittliche Lebenserwartung und die „Lebenserwartung bei guter Gesundheit"?

Deutschland
In Deutschland sind heute mehr als 16 % der Bevölkerung 65 oder älter (19,97 % der Frauen und 13,17 % der Männer). Dies bedeutet, dass zur Zeit in Deutschland mehr Menschen leben, die 65 Jahre oder älter sind als Menschen, die 15 oder jünger sind.

Im Jahr 2030 werden mehr als 26 % der Deutschen 65 Jahre oder älter sein (beinahe 29 % der Frauen und 23,4 % der Männer). Für das Jahr 2050 wird geschätzt, dass dann beinahe jede dritte Frau (32 %) und jeder vierte Mann (25 %) in Deutschland 65 Jahre oder älter sein werden.

Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt in Deutschland derzeit 77,5 Jahre (74,4 Jahre für Männer und 80,6 Jahre für Frauen). Statistisch gesehen wird ein Mann, der jetzt 60 ist, weitere 19 Jahre leben, während eine gleichaltrige Frau eine Lebenserwartung von 83,3 Jahren hat.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beträgt die "healthy life expectancy" (Lebenserwartung bei guter Gesundheit) in Deutschland 69,4 Jahre (67,4 Jahre für Männer und 71,5 Jahre für Frauen).

Dänemark
Zur Zeit sind in Dänemark 15% der Bevölkerung über 65 Jahre alt. Im Jahr 2020 wird ihr Anteil auf 19% und im Jahr 2030 auf 21 % gestiegen sein. Und im Jahr 2040 werden nach derzeitigen Schätzungen 23% der Dänen über 65 Jahre alt sein.

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Dänemark beträgt 76,7 Jahre (74,3 für Männer und 79,0 für Frauen). Die "healthy life expectancy" (Lebenserwartung bei guter Gesundheit) beträgt für Dänen 63,5 Jahre (62,9 für Männer und 64,1 für Frauen).

Finnland
In Finnland sind heute 15% der Bevölkerung über 65. Bis zum Jahr 2030 wird jeder vierte Finne über 65 Jahre alt sein, danach wird der Anteil der Über-65-Jährigen wahrscheinlich leicht abnehmen und im Jahr 2050 näher am EU-Durchschnitt liegen.

Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt derzeit in Finnland 77,4 Jahre (73,7 Jahre für Männer und 81,2 Jahre für Frauen). Die durchschnittliche Lebenserwartung bei guter Gesundheit ( "healthy life expectancy") liegt bei 68,8 Jahre (66,1 Jahre für Männer und 71,5 Jahre für Frauen).

Frankreich
Derzeit sind 16% der Franzosen über 65 Jahre alt (21%, d.h. 12,1 Millionen Menschen, sind über 60). Diese Zahl könnte im Jahr 2050 beinahe 30% erreichen. Nach heutigen Schätzungen könnten im Jahr 2020 4 Millionen und im Jahr 2040 bis zu 7 Millionen Franzosen über 80 Jahre alt sein.

In Frankreich liegt die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer bei 74,9 und für Frauen bei 82,4 Jahren (Angaben von 1999). Dieser Abstand zwischen den Geschlechtern ist der größte innerhalb der Europäischen Union. Die durchschnittliche Lebenerwartung französischer Frauen ist nach der der Japanerinnen die höchste der Welt. Die durchschnittliche Lebenserwartung französischer Männer entspricht dagegen dem Durchschnitt der EU.

Frauen verbringen durchschnittlich etwas weniger als 8 Jahre in einem Zustand ernsthafter Behinderung oder Abhängigkeit, Männer rund 5,5 Jahre. Derzeit leben in Frankreich 1.417.000 Menschen über 60 im Zustand physischer oder psychischer Behinderung oder Abhängigkeit. Nach aktuellen Schätzungen könnte diese Zahl von derzeit 6% im Jahr 2010 auf 14% und im Jahr 2040 auf 50% angestiegen sein.

Großbritannien
In Großbritannien sind derzeit 18,1% der Bevölkerung über 65 Jahre alt und bis zum Jahr 2031 wird fast ein Viertel (23%) der britischen Bevölkerung über 65 sein. Man geht allerdings derzeit davon aus, dass sich die Wachstumsrate danach abschwächt und im Jahr 2051 „lediglich" 24% der britischen Bevölkerung über 65 sein werden.

Heute beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung in Großbritannien 77,5 Jahre (75 Jahre für Männer und 79,9 Jahre für Frauen). Obwohl in Großbritannien zur so genannten Lebenserwartung bei guter Gesundheit ("healthy life expectancy") nur wenige Daten vorliegen und die Angabe einer solchen Zahl derzeit schwierig ist, geht man auf Grund vorläufiger Untersuchungen davon aus, dass die "healthy life expectancy" ca. 10 Jahre unter der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt.

Portugal
Im Jahr 2000 waren in Portugal 1.533.800 Menschen, oder anders ausgedrückt 15,3% der Bevölkerung, über 64 Jahre alt.

Die durchschnittliche Lebenserwartung ab der Geburt beträgt derzeit in Portugal 76,9 Jahre (73,47 Jahre für Männer und 80,30 Jahre für Frauen); die "healthy life expectancy" (Lebenserwartung bei guter Gesundheit) ab der Geburt liegt bei 65,8 Jahre (62,2 Jahre für Männer und 694 Jahre für Frauen).

Spanien
In Spanien sind derzeit 16,2% der Bevölkerung über 65 Jahre alt und ungefähr 36.000 Menschen überschreiten diese Altersgrenze jeden Monat. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 74,4 Jahre für Männer und 81,5 Jahre für Frauen.

Männer, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, leben durchschnittlich 16 weiter Jahre, Frauen weitere 19,8 Jahre. Was die Lebenserwartung angeht, hat Spanien eine regelrechte Revolution durchgemacht: Dank der verbesserten Gesundheitsversorgung, der Fortschritte in der Medizin, und der verbesserten allgemeinen Lebensbedingungen erreichen heute 85% der Bevölkerung ein „hohes Alter".

Europäische Union
Die derzeitige durchschnittliche Lebenserwartung für ein Kind bei der Geburt beträgt in der EU 78,6 Jahre (74,7 für Männer und 82,5 für Frauen).

Komplizierter ist es, für die gesamte EU eine durchschnittliche „Lebenserwartung bei guter Gesundheit" („healthy life expectancy") anzugeben. Mit unserer ständig steigenden Lebenserwartung wird die „Qualität" dieses immer längeren Lebens zu einem immer wichtigeren Thema. Die „Lebenserwartung bei guter Gesundheit" (manchmal auch als „aktive Lebenserwartung" bezeichnet) bezieht sich deshalb auf die durchschnittliche Anzahl der Lebensjahre, die ein Bürger eines Staates rein statistisch ohne wesentliche Einschränkungen durch eine oder mehrere chronische Erkrankungen leben wird. Es ist schwierig, solche Angaben aus den verschiedenen Mitgliedsländern europaweit miteinander zu vergleichen, da sowohl der Erhebung als auch der Berechnung teilweise unterschiedliche Parameter zu Grunde liegen.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.ifa-fiv.org/menu7_demographie/menu7_ageing_ang.htm
http://www.unece.org/stats/links.htm

Einer von drei Europäern ist heute älter als 50 Jahre; einer von fünf älter als 60. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lag die durchschnittliche Lebenserwartung in Europa bei 47 Jahren, 100 Jahre später erreichte sie 65 Jahre. Heute wird geschätzt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung eines in Europa geborenen Kindes bei der Geburt im Jahr 2050 77 Jahre betragen wird.

[zurück zur Liste der Fragen]

Wie hoch ist das gesetzliche Rentenalter und wie hoch ist das aktuelle Durchschnittsrentenalter (infolge von Frührenten usw.)?

Deutschland
Das gesetzliche Rentenalter liegt in Deutschland bei 65 Jahre, aber es gibt zahlreiche abweichende Regelungen, zum Beispiel für verschiedene Berufsgruppen. Auf Grund der Struktur und Organisation der Altersversorgung in Deutschland (allgemeine Rentenversicherung, Pensionen für Beamte etc.) liegen keine vergleichbaren Zahlenangaben für ein allgemeines durchschnittliches Rentenalter vor.

Im Jahr 2000 betrug das durchschnittliche Rentenalter bei Beamten 57 Jahre und für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (hauptsächlich Angestellte) 60,2 Jahre (59,8 Jahre für Männer, 60,5 Jahre für Frauen).

Dänemark
Das derzeitige gesetzliche Rentenalter beträgt in Dänemark 65 Jahre. Für Personen, die vor dem 1. Juli 1999 60 Jahre alt geworden sind, beträgt es allerdings 67 Jahre. Das aktuelle durchschnittliche Rentenalter liegt bei 61 - 62 Jahren.

Finnland
Das gesetzliche Rentenalter beträgt in Finnland 65 Jahre, das aktuelle Durchschnittsrentenalter liegt bei 59 Jahren.

Frankreich
Seit 1983 beträgt das generelle gesetzlich festgelegte Rentenalter in Frankreich 60 Jahre. Allerdings ist diese Altersgrenze für bestimmte Angestellte des öffentlichen Dienstes (zum Beispiel Armeeangehörige oder Eisenbahnarbeiter) und für Frauen, die drei oder mehr Kinder aufgezogen haben, niedriger.

Das tatsächliche Durchschnittsrentenalter beträgt derzeit 61,8 Jahre; Frauen gehen durchschnittlich mit 62,5 Jahren in Rente, Männer mit 60,5 Jahren.

Rund 10% der Bevölkerung gehen vor dem 60. Lebensjahr in Rente, 57,3% zwischen 60 und 64 und 33,2 % mit 65 Jahren oder mehr. Das Durchschnittsalter pensionierter Menschen beträgt 72 Jahre.

Heute leben die Franzosen im Durchschnitt nach der Pensionierung noch 20 Jahre im Vergleich zu 10,6 Jahren im Jahr 1975.

Großbritannien
In Großbritannien gibt es kein Gesetz, das vorschreibt, wann man in Rente gehen müßte. Man kann solange weiterarbeiten, wie man will. Allerdings gibt es ein gesetzlich festgelegtes Alter, ab dem man das Recht auf den Erhalt einer staatlichen Rente hat. Gegenwärtig beträgt dieses Alter 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer. Zwischen 2010 und 2020 wird diese staatliche Rentenalter für Frauen ansteigen und ab dem 6. April 2020 wird das staatliche Rentenalter sowohl für Männer als auch für Frauen 65 Jahre betragen.

Trotz des gegenwärtig bestehenden Unterschieds beim staatlichen Rentenalter beträgt das aktuelle durchschnittliche Rentenalter in Großbritannien für Männer wie für Frauen etwa 65 Jahre.

Im Vergleich mit anderen Industrieländern ist die Beteiligung älterer Menschen am Arbeitsmarkt in Großbritannien vergleichweise gering. Lediglich 5,2% der Menschen über 65 befinden sich hier in einem bezahlten Arbeitsverhältnis, verglichen mit 10,2% in Schweden, 12,4% in den USA und 22,1% in Japan.

Portugal
In Portugal beträgt das gesetzliche Rentenalter 65 Jahre. Eine frühere Pensionierung ab dem 55sten Lebensjahr ist möglich, falls die betreffende Person bereits mindestens 30 volle Jahre gearbeitet hat. Der Höhe der ausgezahlten Rente ist in diesem Fall entsprechend geringer.

Das aktuelle Durchschnittsrentenalter liegt in Portugal derzeit für Männer bei 65 und für Frauen bei 62 Jahren. 10,7 % der Gesamtbevölkerung arbeitet über das 64. Lebensjahr hinaus.

Spanien
Das gesetzliche Rentenalter in Spanien beträgt 65 Jahren, doch es gibt Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel.

Europäische Union
Obwohl die Sozialversicherungssysteme in den Mitgliedsländern unterschiedlich sind, haben die meisten europäischen Länder derzeit ein gesetzliches Rentenalter von 65 Jahren. Das derzeitige Durchschnittsrentenalter in Europa beträgt 60 Jahre für Frauen und 59.5 für Männer.
(Anmerkung: Diese Daten beziehen sich auf EU-15).

[zurück zur Liste der Fragen]

Wie wird das Grundeinkommen älterer Menschen gesetzlich garantiert?

Deutschland
In Deutschland haben viele Menschen, die direkt für den Staat oder im Öffentlichen Dienst arbeiten („Beamte" wie z.B. Staatsbeamte, Beamte im öffentlichen Dienst, Soldaten, Richter usw.) einen Anspruch auf eine Rente, die vom Staat ausbezahlt wird ("öffentlich-rechtliches Altersicherungssystem").

Die meisten Angestellten sind gesetzlich dazu verpflichtet, in das System der „gesetzlichen Rentenversicherung" einzuzahlen, welche ihnen dann nach ihrer Pensionierung eine in der Höhe von ihrem früheren Gehalt abhängige monatliche Summe („Rente") auszahlt. Innerhalb dieses Versicherungssystems müssen die Menschen, die gegenwärtig arbeiten, das Geld einzahlen, das die Renten im gleichen Zeitraum finanziert (so genannter Generationenvertrag). Angesichts der sich verändernden Altersstruktur der Bevölkerung und der daraus resultierenden, stetig wachsenden Belastung für die derzeit arbeitende Bevölkerung (immer höhere Beitrage zur Rentenversicherung) war und ist dieses System der Alterssicherung eines der meist diskutierten politischen Themen der letzten Jahre in Deutschland. Selbstständige sind gesetzlich nicht verpflichtet, in dieses System einzuzahlen, können dies aber auf freiwilliger Basis tun.

Zusätzlich haben viele Deutsche eine private Rentenversicherung oder eine private Altersvorsorge anderer Art, um ein angemessenes Einkommen nach ihrer Pensionierung sicherzustellen.

Dänemark
Das dänische Rentengesetz („Lov om social pension") von 2001 garantiert eine einheitliche Rente für jeden über 65. Diese staatliche Rente basiert auf dem Kriterium des Wohnsitzes; jeder, der im Alter von 15 bis 65 Jahren mindestens zehn Jahre in Dänemark gelebt hat, hat ein Anrecht darauf. Allerding müssen mindestens fünf dieser zehn Jahre unmittelbar vor dem Beginn der Rente liegen.

Zusätzlich dazu gibt es einen ergänzenden Arbeitsmarktrentenfonds (ATP), gemäß dem dänischen Staatsgesetzes zur Zusatzrente („Lov om Arbejdsmarkedets Tillægspension") von 2001. Dabei handelt es sich um einen Pflichtversicherungsplan für Angestellte, wobei die Auszahlungen von der Dauer der Zugehörigkeit und von der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängen.

Finnland
Das finnische Rentengesetz (National Pensions Act) von 1956 garantiert jeder Person über 65 ein Grundeinkommen inklusive sozialer Unterstützung und dem gesetzlich vorgesehenen Recht auf Dienstleistungen. Zusätzlich dazu sind alle aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden Personen in einem Versicherungssytem rentenversichert. Überschreitet die durch diese Rentenversicherung gezahlte Altersrente eine gewisse Grenze, entfällt die staatliche Alterssicherung.

Frankreich
In Frankreich garantiert das allgemeine Rentenversicherungssystem eine volle Rente (50% des Einkommens) für alle Personen, die mindestens 40 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, ist der ausgezahlte Betrag niedriger. Die Mindestrente beträgt 6.800 Euro pro Jahr und es gibt ein Mindesteinkommen, RMI genannt, von rund 400 Euro pro Monat für eine Einzelperson. Zusätzlich gibt es viele Beihilfen für ältere Menschen mit niedrigem Einkommen: Wohnungsbeihilfe, Zahlung ärztlicher Kosten, Haushaltshilfen, Krankenpflegeunterstützung für die Heimpflege usw..

Großbritannien
Zur Zeit beträgt eine volle Staatsrente in Großbritannien £75,50 pro Woche (119,09 Euro). Um diese zu erhalten, muss man ausreichend viele Jahre Beiträge in den staatlichen Versicherungsplan eingezahlt haben. Ist dies nicht der Fall (zum Beispiel, weil die betreffende Person die meiste Zeit ihres Lebens im Ausland gearbeitet hat), hat man lediglich ein Anrecht auf einen Teilbetrag der Staatsrente.

In einem solchen Fall und auch dann, wenn jemand keine weitere Rente neben der Staatsrente bekommt, erhöht der Staat das Einkommen auf £98,15 (154,76 Euro) für eine Einzelperson oder £149,80 (236,21 Euro) für ein Ehepaar. Es gibt somit ein garantiertes Mindesteinkommen („minimum income guarantee") für alle Rentner in Großbritannien.

Ab April 2003 wird die Rentenversicherung positiv berücksichtigen, wenn Rentner während ihres Arbeitslebens Ersparnisse angelegt haben oder wenn sie über das stattliche Rentenalter hinaus weitergearbeitet haben.

Der staatliche Gesundheitsdienst sorgt für die kostenlose Gesundheitsfürsorge und medizinische Behandlung aller Einwohner Großbritanniens und somit auch für die der Rentner. Behinderten stehen darüber hinaus gehende Hilfen zu.

Portugal
In der portugiesischen Verfassung wird ausdrücklich erwähnt, dass alle Portuguiesen ein Anrecht auf soziale Sicherheit haben. Die Verantwortung für den Schutz der älteren Bürger liegt beim Staat. Alle Arbeitgeber, eingeschlossen der Staat selbst, tragen durch monatliche Einzahlungen zu einem Fonds bei, der den Angestellten später im Leben eine Rente auszahlt.

Abgesehen von diesem System ist es dem Einzelnen freigestellt, seine Rente auf dem privaten Sektor zu ergänzen (zum Beispiel durch private Versicherungen oder Anlagepläne bei Banken). Die Nachfrage nach einer solchen zusätzlichen Altersvorsorge (im allgemeinen als PPR's bezeichnet) steigt.

Spanien
In Spanien beträgt die durchschnittliche Altersrente ungefähr 555 Euro. Der genaue Betrag hängt sowohl von den Beitragsjahren als auch von der Höhe der in die Sozialversicherung eingezahlten Beitrage ab.

Europäische Union
Die Systeme zur sozialen Absicherung älterer Menschen sind in Europa von Land zu Land unterschiedlich und eine Frage der nationalen Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings hat die Europäische Union in letzter Zeit eine große Anzahl von Berichten und Studien veranlasst, um eine allgemein gültige Politik voranzutreiben.

[zurück zur Liste der Fragen]

Sind Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen?

Deutschland
Im Moment sind Kinder in Deutschland unter bestimmten Umständen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ältere Menschen, die keinen Anspruch auf eine Rente oder Pension und auch keinerlei private Alterssicherung oder Vermögen haben, können - wie jeder andere, der Unterstüztung benötigt - Sozialhilfe beantragen. In diesem Fall fordern die Behörden das ausgezahlte Geld von den Kindern dieser Person zurück, falls deren monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag übersteigt.

Ab 1. Januar 2003 wird ein neues Gesetz in Deutschland ein Grundeinkommen für jeden Menschen über 65 garantieren. Allerdings werden Personen, die über 100.000 Euro im Jahr verdienen, bei Bedarf auch weiterhin zur Ünterstützung ihrer Eltern verpflichtet sein, falls diese darauf angewiesen sind.

Dänemark
Nein.

Finnland
Nein.

Frankreich
Nein, es gibt in Frankreich kein Gesetz, dass Kinder, selbst wenn sie ein hohes Einkommen haben, dazu verpflichten würde, ihre Eltern zu versorgen, wie alt oder bedürftig diese auch immer sein mögen. Auf der anderen Seite können Kinder ihre Eltern gerichtlich unter Vormundschaft stellen lassen und dann deren Vermögen verwalten, wenn die Eltern nicht länger in der Lage sind, das selbst zu tun.

Großbritannien
Nein. Wenn in Großbritannien ein älterer Mensch in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen muss, ist er oder sie höchstwahrscheinlich gezwungen, sein Haus zu verkaufen, um für die Pflegekosten aufzukommen. Wenn jemand kein Haus oder sonstiges Vermögen besitzt, übernimmt der Staat die nicht abgedeckten Kosten.

Portugal
Nein.

Spanien
Das spanische Zivilrecht legt in Titel VI, Artikel 143-144 („Zur Unterstüztung unter Angehörigen") fest, dass direkte Verwandte, sowohl Nachkommen als auch Vorfahren, zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet sind.

Europäische Union
Hierzu gibt es auf europäischer Ebene keine Regelung. Die Europäische Kommission oder das europäische Parlament geben keinerlei Empfehlung zu diesem Thema, das unter die nationale Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsländer fällt.

[zurück zur Liste der Fragen]

Ist es gesetzlich erlaubt, eine ärztliche Behandlung abzulehnen?

Deutschland
In Deutschland hat jeder Patient das Recht, Art und Umfang einer medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Jede einwilligungsfähige Person kann dies in einer so genannten „Patientenverfügung" auch für spätere Situationen festlegen, in denen der Patient möglicherweise nicht in der Lage ist, den Ärzten seinen Willen mitzuteilen. Als einwilligungsfähig gilt dabei jeder, der Bedeutung, Umfang und Tragweite einer solchen Verfügung zu beurteilen vermag. Dies gilt auch für Minderjährige, in einem solchen Fall muss aber vor der Umsetzung der Patientenverfügung die Einwilligung des Sorgeberechtigten eingeholt werden. Eine Patientenverfügung kann schriftlich erfolgen oder durch die Benennung einer Vertrauensperson.

Allerdings ist aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten und darf auch dann nicht geleistet werden, wenn sie in einer Patientenverfügung ausdrücklich gefordert wird.

Dänemark
Das 1998 in Kraft getretene dänische Gesetz zum Patientenrecht („Lov om patienters retsstilling") besagt, dass keine Behandlung ohne das Einverständnis des Patienten begonnen oder fortgesetzt werden darf. Es ist möglich, seine Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung in einer Behandlungsverfügung schriftlich niederzulegen.

Es gibt in Dänemark zwei Ausnahmefälle, in denen Patienten eine Behandlung nicht ablehnen können. In Fall einer Epidemie kann der Innenminister auf Rat der staatlichen Gesundheitsbehörde anordnen, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Behandlung begonnen wird (Dänisches Gesetz über die Verordnungen der Behörden gegen die Übertragung von Krankheiten, „Lov om foranstaltninger mod smitsomme sygdomme", von 1979).

Die andere Ausnahme betrifft Personen, die psychisch krank sind und eine Gefahr für sich selbst oder ihre Umgebung darstellen. Eine solche Person kann gesetzlich dazu gezwungen werden, sich einer Behandlung zu unterziehen (Dänisches Gesetz über den Verlust der Entscheidungsfreiheit und andere Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, „Lov om frihedsberøvelse og anden tvang i psykiatrien", von 1998).

Finnland
Das in Finnland 1993 in Kraft getretene Patientengesetz umfasst sowohl Regelungen über das Anrecht eines Patienten auf ärztliche Behandlung als auch über sein Recht, eine Behandlung abzulehnen, wenn er es wünscht. Es ist möglich, eine schriftliche Behandlungsverfügung aufzusetzen, die zum Beispiel sicherstellt, dass ein Patient nicht gegen seinen Willen wiederbelebt wird.

Frankreich
In Frankreich kann ein Patient eine Behandlung ablehnen, ein Arzt dagegen nicht. Nach dem französischen Zivilrecht (Artikel 16-1 und Artikel 16-3 bezüglich der Unverletzlichkeit und Unversehrtheit des menschlichen Körpers) darf kein Arzt einen Patienten dazu drängen, einer ärztlichen Untersuchungen oder einer Behandlung zuzustimmen. Allerdings muss der Arzt den Patienten über alle Folgen seiner Ablehnung einer Behandlung aufklären und er muss versuchen, den Patienten von der Behandlung zu überzeugen (Artikel 35 der Richtlinien zur ärztlichen Ethik). Wenn sich ein Arzt in einem Ausnahmefall nicht in der Lage sieht, eine Behandlung fortzuführen, muss er die Fortsetzung der Behandlung sicherstellen, indem er den Patienten an einen anderen Arzt überweist. Ohne die Berücksichtigung der Wünsche des Patienten darf ein Arzt nur dann handeln, wenn es sich um einen extremen Notfall handelt, wenn das Leben des Patienten auf dem Spiel steht oder wenn der Patient geistig behindert ist und eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Ein Arzt, der sich weigert, einer verletzten oder kranken Person, die sich in Gefahr befindet, zu helfen, kann strafrechtlich verfolgt werden.

Großbritannien
Ein zurechnungsfähiger Erwachsenen kann in Großbritannien eine medizinische Behandlung ablehnen, selbst wenn dies zu einer Verkürzung seiner Lebenserwartung führt. Ausgenommen davon sind Patienten, die wegen bestimmter psychischer Erkrankungen in der geschlossenen Station einer psychatrischen Klinik behandelt werden (Gesetz zu psychatrischen Erkrankungen von 1983).

Nicht so eindeutig ist die Situation dagegen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Die gesetzlichen Vorschriften gehen hier davon aus, dass Kinder behandelt werden sollten. In einigen Fällen können Kinder unter 18 Jahren ihr Einverständnis zur Fortsetzung einer Behandlung geben, selbst wenn dies gegen den Willen ihrer Eltern ist. Im umgekehrten Fall können Eltern jedoch die Zustimmung zu einer Behandlung geben, auch wenn das Kind selber sie ablehnt. In Extremfällen muss ein Gerichts entscheiden, ob eine Behandlung fortgesetzt werden soll.

Portugal
Ja. Allerdings darf eine unmittelbare, sofortige Behandlung in einer lebensbedrohlichen Situation nur vom Betroffenen selbst in freier und ausdrücklicher Entscheidung abgelehnt werden (oder von seiner Familie, falls die betreffende Person nicht in der Lage ist, ihren Willen auszudrücken). In diesem Fall kann der Arzt jedoch die weitere Verantwortung für diesen Patienten ablehnen.

Portugal hat keine besondere Gesetzgebung zu so gennanten Patientenverfügungen. Es gibt jedoch auch keine Vorschrift, die jemanden davon abhalten würde, eine solche Verfügung zu formulieren und darin zum Beispiel festzulegen, dass er oder sie unter bestimmten Umständern lieber sterben möchte als mit Hilfe von Maschinen am Leben erhalten zu werden.

Spanien
In Spanien ist es gesetzlich erlaubt, eine medizinische Behandlung abzulehnen, außer wenn das Nicht-Eingreifen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit zur Folge hat (Artikel 10.9 des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes 14/1986 vom 25. April). Wenn der Patient nicht in der Lage ist, selbst eine Entscheidung zu treffen, geht das Recht zur Entscheidung an die Familie oder die nächsten Verwandten über.

Europäische Union
Hierzu gibt es auf europäischer Ebene keine Regelung. Die Europäische Kommission oder das europäische Parlament geben keinerlei Empfehlung zu diesem Thema, das unter die nationale Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsländer fällt.

[zurück zur Liste der Fragen]

Ist Beihilfe zum Selbstmord oder aktive Sterbehilfe („Euthanasie") legal?

Deutschland
Da Selbstmord in Deutschland keine strafbare Handlung ist, gilt die Beihilfe zum Selbstmord im allgemeinen genausowenig als Straftat, solange die eigentliche Tötungshandlung (z.B. das Schlucken von Gift) vom Selbstmörder selbst ausgeführt wird. Nimmt jedoch die Person, die die Beihilfe leistet, eine so genannte Garantenstellung für das Leben des betreffenden Patienten ein, macht sie sich strafbar. Dies gilt zum Beispiel für nahe Verwandte oder Ärzte.

Jede Form von aktiver Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe, auch wenn die betreffende Person ausdrücklich darum bittet. Allerdings wird dieses Thema in Deutschland immer wieder öffentlich und in der Presse diskutiert, besonders seit die aktive Sterbehilfe in den benachbarten Niederlanden legalisiert wurde.

Dänemark
Das dänische Gesetz zum Patientenrecht („Lov om patienters retsstilling") von 1998 besagt, dass passive Sterbehilfe, wie beispielsweise das Beenden einer Behandlung bei einem unheilbar erkrankten Patienten, legal ist. Aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Selbstmord sind verboten.

Finnland
Das in Finnland 1993 in Kraft getretene Patientengesetz umfasst auch Regelungen zur Sterbehilfe („Euthanasie"). In Finnland wird zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe unterschieden. Aktive Sterbehilfe ist nicht erlaubt. Passive Sterbehilfe, wie beispielsweise das Beenden einer Behandlung eines unheilbar erkrankten Patienten, ist dagegen möglich.

Frankreich
Nein. Sterbehilfe ist in Frankreich verboten, gleichgültig, ob sie von einem Pfleger oder einer anderen Person ausgeführt wird, da „keine Person das Recht hat, vorsätzlich den Tod herbeizuführen" (Richtlinien zur ärztlichen Ethik, Artikel 38). Sterbehilfe wird als unvereinbar mit dem Gesetz, der ärztlichen Praxis und der allgemeinen Ethik angesehen, und einem Pfleger drohen in einem solchen Fall sowohl strafrechtliche als auch disziplinarische Konsequenzen. In der Praxis wird „therapeutische Enthaltung" (auch bekannt als „passive Sterbehilfe") toleriert. Darunter versteht man das Beenden einer Behandlung (z.B. der maschinellen Unterstützung der Herztätigkeit oder der künstlichen Beatmung) bei unheilbar Kranken.

Großbritannien
Die Erklärung zu den Menschenrechten von 1998 (Human Rights Act) verlangt, dass das Recht eines jeden Menschen auf Leben vom Gesetz geschützt wird.

In Großbritannien ist es illegal, jemandem dabei zu helfen, seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Vor kurzem machte der Fall von Diane Pretty Schlagzeilen: der schwer behinderten Frau, die auf Grund ihrer Behinderung selber nicht in der Lage ist, sich umzubringen, wurde gerichtlich die Erlaubnis verweigert, dass ihr Ehemann ihr helfen dürfte, ihr Leben zu beenden. Nach englischem Gesetz könnte sie sich nur dann dafür entscheiden, freiwillig zu sterben, wenn sie körperlich dazu in der Lage wäre, sich eigenhändig zu töten.

Aktive Sterbehilfe („Euthanasie") ist in Großbritannien eine Straftat und wird wie Mord behandelt - d.h. möglicherweise mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe geahndet. Patienten können aber eine lebensverlängernde Behandlung ablehnen.

In einigen Fällen kann ein Arzt eine medizinische Behandlung aus ethisch und gesetzlich vertretbaren Gründen abbrechen, wenn die Fortsetzung der Behandlung aussichtlos ist oder wenn keine Verbesserungen erzielt werden können.

Portugal
In Portugal ist die öffentliche Diskussion zum Thema Sterbehilfe nicht besonders ausgeprägt. Es wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe (letztere wird oft auch als Behilfe zum Selbstmord bezeichnet). Beide sind in Portugal verboten, und beide werden, wenn sie nachgewiesen werden, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Spanien
In Spanien werden Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord gemäß Artikel 143.4 der Strafgesetzordnung, Grundgesetz 10/1995 vom 23. November als Straftaten angesehen. Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord werden dabei unter Strafe gestellt, das Strafmaß ist aber herabgesetzt, wenn die Tat auf die ausdrückliche, wohlüberlegte und unmissverständliche Bitte des Getöteten erfolgte und wenn dieser an einer ernsthaften, notwendigerweise zu seinem Tode führenden Erkrankung litt oder ein ernstes, schwer zu ertragendes und dauerhaftes Leiden hatte.

Europäische Union
Hierzu gibt es auf europäischer Ebene keine Regelung. Die Europäische Kommission oder das europäische Parlament geben keinerlei Empfehlung zu diesem Thema, das unter die nationale Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsländer fällt.

[zurück zur Liste der Fragen]


Castellano 
Català 
Dansk 
Deutsch 
English 
Français 
Italiano 
Português 
Suomi 
Svenska 
 
©2002 bionet